Kassenbeiträge steuerlich absetzbar
Ab 2010 sollen Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse ihre Beiträge bis zu dreimal mehr als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen können.
Hintergrund ist ein geplantes Bürgerentlastungsgesetz, das die steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen besser regelt.
Bisher konnten 1500 € steuerlich abgesetzt werden. Ab 2010 werden es etwa 4500 € im Jahr sein. Das ergibt eine Nettoentlastung von ca. 100 € im Monat.
Das Bundesfinanzministerium geht sogar soweit, dass künftig 96 % aller zu zahlenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar sind. Die restlichen 4 % werden zur Finanzierung des Krankengeldes aufgebracht.
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