Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Fettabsaugung keine Kassenleistung

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

Die Fettabsaugung ist keine Kassenleistung

Das Urteil vom 17. April 2008 des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz besagt, dass eine stationäre Fettabsaugung nicht von der Krankenkasse übernommen wird, wenn die Absaugung auch ambulant durchgeführt werden kann. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Unterschiede der ambulanten und stationären Behandlung

Die Klägerin, welche an schweren und sehr schmerzhaften Lipödemen litt, beantragte am 24. 02. 2006 bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung die Gewährung einer Fettabsaugung, da die Lipödeme an Armen und Beinen sie in Ihrer Lebensqualität einschränkten. Dies kann nur ambulant oder stationär therapiert werden. Der MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) stellte allerdings fest, dass dieser Eingriff nicht medizinisch notwendig ist und keine Empfehlung vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgesprochen wurde. Der Widerspruch der betroffenen Klägerin war erfolglos, genau wie die erhobene Klage und später die Berufung beim Sozialgericht Speyer. Der Betroffenen blieb nichts anderes übrig, als die Kosten von 18.462,00 Euro für die Fettabsaugung selbst zu tragen.

Welche Voraussetzungen sind für eine Klage notwendig?

Ein Kostenerstattungsanspruch besteht nur im Falle einer nicht rechtzeitig erbrachten oder zu unrecht abgelehnten Leistung der Krankenkasse. Dies besagt §13 Abs. 3 Satz 1 SGB V beim Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Ohne Anspruch auf Gewährung des Eingriffes hat die Betroffene keine Möglichkeit zu klagen. Die Krankenkasse musste weder die stationäre, noch die ambulante Absaugung bezahlen.

Stationär wird nur behandelt, wenn eine ambulante Therapie nicht möglich ist.

Kann das Ziel über eine ambulante Therapie nicht erreicht werden, besteht ein Anspruch auf eine stationäre Behandlung. Die Klägerin hatte nur eine ärztliche Bescheinigung über eine ambulante Therapie, was den Anspruch auf eine stationäre Behandlung ausschließt.

Neue Behandlungsmethode über eine ambulante Versorgung

Die positive Stellungnahme des Bundesausschusses der Krankenkasse ist die Voraussetzung für neue Behandlungsmethoden über eine ambulante Versorgung. Die Krankenkasse ist bis zu dieser Stellungnahme nicht verpflichtet, die Kosten des Eingriffes zu übernehmen.

Kein Wahlrecht für die Versicherten

Bei der stationären Versorgung werden auch Behandlungsmethoden ohne die vorausgesetzte Stellungnahme durchgeführt. Die Voraussetzung der stationären oder ambulanten Behandlung unterscheiden sich. Der Versicherte hat allerdings kein Wahlrecht. Bei der stationären Behandlung muss die Krankenkasse nicht zahlen, sofern der Eingriff auch ambulant durchgeführt werden kann. Die Krankenkasse muss ebenfalls nicht zahlen, falls die Stellungnahme des Bundesausschusses nicht vorliegt.

Abrechnung des Eingriffes

Das Abrechnen der Fettabsaugung ist über den Gebührenkatalog nicht möglich. Die einzige Möglichkeit, den Eingriff überhaupt abzurechnen, ist eine Abrechnung über eine private Krankenkasse. Allerdings sind hier die Vergütungen um einiges höher als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Laut dem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen ästhetische Eingriffe nicht abgerechnet werden, da laut dem Gebot nur medizinisch notwendige Leistungen zu Lasten der Krankenkasse erbracht werden dürfen.

Kosten

Der durchschnittliche Preis einer Fettabsaugung liegt, je nach Problemzone, zwischen 1000 und 5000 Euro. Die Kosten berechnen sich aus Narkosekosten, Kosten für die operative Leistung, den Nachsorgekosten und den Kosten für den Aufenthalt in der Klinik. Günstigere Angebote im Ausland sind mit Vorsicht zu genießen.

Methoden

Zum Fettabsaugen gibt es viele unterschiedliche Methoden, welche sich auch auf die Kosten auswirken.
Bei der Tumeszenztechnik schwemmt der Arzt mit Hilfe von mehreren Litern Kochsalzlösung das Fettgewebe auf. Dieser Eingriff muss nicht in Vollnarkose, aber mit Betäubungsmitteln vorgenommen werden.
Das Tulip-System ist eine Modifikation des Absaugvorgangs. Der Unterdruck wird mit speziellen Spritzen anstatt einer elektrischen Absaugpumpe erzeugt.
Eine neumodische und kostengünstige Variante ist das Absaugen via Ultraschall. Hier werden die Fettzellen über hochfrequente Energie-Impulse gelöst.

 

Weitere Artikel zum Thema

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Tweets

Twitter

Rentenberatung

Geplante Pflegereform 2013

Änderungen ab 2013 Schon im November 2011 wurde der Beschluss gefasst, den Beitragssatz für die Soziale Pflegeversicherung ab dem Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte anzuheben....

lesen

Beitragsberechnung 2012 für Midijobs

Geänderter Berechnungsfaktor Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden die Beiträge zu einzelnen Zweigen der Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) grundsätzlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern jeweils zu...

lesen

Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV

Die Befreiung von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung Nach  einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts kann die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV vorzeitig enden.Bei...

lesen

Versicherungsfreiheit für Höherverdienende

Höher verdienende Arbeitnehmer Arbeitnehmer mit höherem Einkommen sind von der Krankenversicherung befreit, wenn deren regelmäßiges Jahresentgelt (JAE) die JAE-Grenze  überschreitet. Dann sind diese Arbeitnehmer auch...

lesen

Berechnung der Beiträge bei Mehrfachbeschäftigung

Besonderheiten ab 01.01.2012 Treffen mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, deren beitragspflichtige Einnahmen zusammen die maßgeblichen BBG (Beitragsbemessungsgrenzen) überschreiten, müssen die Arbeitsentgelte für die Berechnung der Beiträge in...

lesen

Rente Artikel

Aufwandsentschädigung für Ehrenamt ist kein Hinzuverdienst

Rente wird (vorerst) nicht gekürzt Wird eine Rente noch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt, ist ein Nebenverdienst auf die Rente grundsätzlich anzurechnen.Dies gilt dann,...

lesen

Freiwilliger Wehr- und Zivildienst und Rente

Auswirkungen auf die Rente Bereits seit dem 01.07.2011 haben Männer und Frauen die Möglichkeit einen freiwilligen Wehrdienst abzuleisten. Wichtig ist zu wissen, dass der Grundwehrdienst...

lesen

Hinzuverdienstgrenzen 2012 bei Erwerbsminderungsrenten

EM-Renten und Hinzuverdienst Eine wesentliche Voraussetzung für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente (hierzu gehört die teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente) ist, dass die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden....

lesen

Hinzuverdienstgrenzen 2012 bei BU- und EU-Rentner

News image

Hinzuverdienstgrenzen 2012 Bezieht ein Versicherter eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit müssen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente entsprechend gekürzt...

lesen

Rentenbeitrag sinkt 2012 auf 19,6 %

News image

Die Bundesregierung hat die Senkung des Rentenversicherungsbeitrags zum 01.01.2012 beschlossen. Entgegen früherer Mitteilungen und Expertenprognosen (s. Artikel Kräftige Rentenerhöhung und Beitragssatzsenkung in 2012) wird der...

lesen

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen