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Freiwillig rentenversichert

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Freiwillige Rentenbeiträge

Wer einen Versicherungsschutz bekommen oder erhalten will oder seinen Rentenanspruch verbessern möchte, kann freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.
Manch älterer gesetzlich Versicherter, vor allem die Frauen in der alten Bundesrepublik, waren in ihrem Berufs-Leben nur für eher kurze Zeit versicherungspflichtig als Angestellte oder Arbeiter beschäftigt. Das führt möglicherweise dazu, dass sie beim Renteneintritt nur deshalb keinen Rente bekommen, weil ihnen möglichweise wenige Monate oder Jahre zur notwendigen Versicherungszeit fehlen. Sollte dies nicht zum Problem werden, dann könnte es aber sein, dass die Rente sehr niedrig ausfällt. Durch freiwillige Zahlungen kann man bei beiden Bedingungen etwas tun. Darüber hinaus würden viele Selbstständige, die früher als Arbeite oder Angestellte beschäftigt waren, ohne weitere freiwillige Beitragszahlungen den erworbenen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente verlieren.
Solche Probleme nach einem wechselvollen Versicherungsleben lassen sich durch freiwillige Zahlungen an die Rentenversicherung vermindern. Dazu muss man sich nur bei seiner Rentenversicherung sich melden und dieser mitteilen, dass man freiwillige Rentenbeiträge zahlen möchte. Die Höhe des monatlichen Beitrags kann der Interessierte zwischen dem Mindest- und dem Höchstbeitrag frei wählen. Der Mindestbeitrag liegt in diesem Jahr bei monatlichen 79,60 Euro, der Höchstbeitrag in 2008 ist 1.054,70 Euro. 2006 zahlten nach Aussagen der Deutschen Rentenversicherung mehr als 400.000 Versicherte freiwillige Beiträge.

Für Minijobber ist dies besonders lohnend

Eine Möglichkeit der freiwilligen Rentenversicherung haben Beschäftigte, die nur über einen 400-Euro-Job verfügen oder diesen anstreben: Für diese kann es sich lohnen, aus eigener Tasche in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Dazu müssen Sie den Rentenbeitrag ihres Arbeitgebers von 15 Prozent auf den vollen Beitragssatz von zurzeit 19,9 Prozent erhöhen. Sie erwerben damit den Anspruch auf eine höhere Zahlung im Alter.

Weitere Vorteile dieser Entscheidung sind. Man hat die üblichen Ansprüche eines Arbeitnehmers, der rentenversicherungspflichtig ist: Erwerbsminderungsrente oder Reha-Leistung sowie die sehr rentable staatliche Riester-Förderung. Die Kosten des Aufstockens betragen bei einem Monatsentgelt von 400 Euro lediglich 19,60 Euro, bei dem Verdienst von 300 Euro sind nur 14,70 Euro monatlich zu zahlen.

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