Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Freiwillig rentenversichert

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Freiwillige Rentenbeiträge

Wer einen Versicherungsschutz bekommen oder erhalten will oder seinen Rentenanspruch verbessern möchte, kann freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.
Manch älterer gesetzlich Versicherter, vor allem die Frauen in der alten Bundesrepublik, waren in ihrem Berufs-Leben nur für eher kurze Zeit versicherungspflichtig als Angestellte oder Arbeiter beschäftigt. Das führt möglicherweise dazu, dass sie beim Renteneintritt nur deshalb keinen Rente bekommen, weil ihnen möglichweise wenige Monate oder Jahre zur notwendigen Versicherungszeit fehlen. Sollte dies nicht zum Problem werden, dann könnte es aber sein, dass die Rente sehr niedrig ausfällt. Durch freiwillige Zahlungen kann man bei beiden Bedingungen etwas tun. Darüber hinaus würden viele Selbstständige, die früher als Arbeite oder Angestellte beschäftigt waren, ohne weitere freiwillige Beitragszahlungen den erworbenen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente verlieren.
Solche Probleme nach einem wechselvollen Versicherungsleben lassen sich durch freiwillige Zahlungen an die Rentenversicherung vermindern. Dazu muss man sich nur bei seiner Rentenversicherung sich melden und dieser mitteilen, dass man freiwillige Rentenbeiträge zahlen möchte. Die Höhe des monatlichen Beitrags kann der Interessierte zwischen dem Mindest- und dem Höchstbeitrag frei wählen. Der Mindestbeitrag liegt in diesem Jahr bei monatlichen 79,60 Euro, der Höchstbeitrag in 2008 ist 1.054,70 Euro. 2006 zahlten nach Aussagen der Deutschen Rentenversicherung mehr als 400.000 Versicherte freiwillige Beiträge.

Für Minijobber ist dies besonders lohnend

Eine Möglichkeit der freiwilligen Rentenversicherung haben Beschäftigte, die nur über einen 400-Euro-Job verfügen oder diesen anstreben: Für diese kann es sich lohnen, aus eigener Tasche in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Dazu müssen Sie den Rentenbeitrag ihres Arbeitgebers von 15 Prozent auf den vollen Beitragssatz von zurzeit 19,9 Prozent erhöhen. Sie erwerben damit den Anspruch auf eine höhere Zahlung im Alter.

Weitere Vorteile dieser Entscheidung sind. Man hat die üblichen Ansprüche eines Arbeitnehmers, der rentenversicherungspflichtig ist: Erwerbsminderungsrente oder Reha-Leistung sowie die sehr rentable staatliche Riester-Förderung. Die Kosten des Aufstockens betragen bei einem Monatsentgelt von 400 Euro lediglich 19,60 Euro, bei dem Verdienst von 300 Euro sind nur 14,70 Euro monatlich zu zahlen.

Weitere Artikel zum Thema

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen

Rentenberatung

Freiwilliger Wehrdienst und die Sozialversicherung

Freiwilliger Wehrdienst Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Tritt ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ein, der im Grundgesetz festgelegt...

lesen

Krebsdiagnostik im Ausland keine Leistung der Krankenkasse

Nicht im Leistungskatalog enthalten Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, sämtliche Kosten für diverse Leistungen zu übernehmen. Dies gilt auch, wenn es sich dabei um eine...

lesen

DNA Analyse für ungeborene Kinder keine Kassenleistung

Keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Die ärztliche Untersuchung ob ein ungeborenes Kind gesund oder krank ist kann nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden....

lesen

Untersuchung wegen Schwangerschaftsdiabetes übernimmt Krankenkasse

Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben bestimmte Leistungsansprüche während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Diese werden in den sog. Mutterschaftsrichtlinien...

lesen

116 117 - die neue ärztliche Notdienstnummer

Zentrale Nummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst Die kassenärztliche Vereinigung wird ab dem 16.04.2012 bundesweit eine neue zentrale Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bzw. Notdienst einführen. Außerhalb...

lesen

Rente Artikel

Auslandsrenten beitragspflichtig zur Sozialversicherung

Beitragspflicht für Auslandsrenten Am 14. April 2011 wurde vom Bundestag das „Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa“ verabschiedet. Das am 29....

lesen

Absicherung der Rente durch freiwillige Beitragszahlung

Freiwillige Rentenversicherung: Sicherung der Rente Die gesetzlichen Rentenversicherung erfasst nahezu alle Arbeitnehmer: Sie sind  pflichtversichert, die Beiträge werden automatisch eingezahlt. Wenn jemand jedoch keine Pflichtversicherung...

lesen

Handwerkerpflichtversicherung soll abgeschafft werden

Keine verpflichtende Mitgliedschaft Die Rentenreformpläne des Bundesarbeitsministeriums sehen vor, dass die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbständige Handwerker künftig wegfallen soll.Selbständige, die in die...

lesen

Rentenkürzung bei Scheidung vermeiden

Das Prinzip des Versorgungsausgleiches Die  volle Rente trotz Scheidung?Die gibt es im Allgemeinen nicht, aber in Ausnahmefällen können Ausgleichsverpflichtete eine Kürzung ihrer Rente vermeiden.Bei Scheidung...

lesen

Abfindungszahlung bei der Hinterbliebenenrente

Abfindungszahlung bei Wiederverehelichung des Hinterbliebenenrentners Im Todesfall des Versicherten erhalten dessen hinterbliebene Partner, nämlich Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, eine Witwen- oder Witwerrente. Das Hinterbliebenenrecht in...

lesen

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Twitter

Tweets

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.