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Geschulte Betreuungskräfte für Demenzkranke

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Pflegeversicherung

Zusätzliche Betreuungskräfte erforderlich

Gerade für Menschen mit Demenz, geistig behinderte Menschen und gerontopsychiatrisch veränderte Menschen in einer stationären Einrichtung sollen sich zusätzlich geschulte Betreuungskräfte kümmern. Diese speziell geschulte Fachkraft soll das bestehende Betreuungspersonal in stationären Pflegeheimen unterstützen und entlasten. Diese Neuerung wurde mit dem am 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz geregelt.

Besondere Qualifikation erforderlich

Die notwendige Qualifikation erfolgt zum einen durch ein fünftägiges Orientierungsseminar/praktikum. Während dieser Veranstaltung wird die Eignung der Personen geprüft.

Danach erfolgt ein Basiskurs für 100 Stunden, ein 14-tägiges Betreuungspraktikum und einen notwendigen Aufbaukurs für 60 Stunden. Diese Kurse werden von den Agenturen für Arbeit, Pflegeheimen und privaten Weiterbildungseinrichtungen entsprechend angeboten.

Die Aufgabe der neu geschulten Bereuungskräfte wird sein, die Demenzkranken bei Alltagsaktivitäten, Ausflügen, Malen, Basteln, Singen u.s.w. zu betreuen und zu motivieren.

Während der Qualifizierungsmaßnahme lernen die neuen Betreuungskräfte den speziellen Umgang mit Demenzkranken. Dabei erhalten sie Kenntnisse in der Kommunikation, psychische Erkrankungen und auch die Möglichkeit zur Beschäftigung von Personen die an Demenz erkrankt sind.

Weitere Voraussetzungen

Qualifikationen die man als Pflegehelfer oder Krankenschwester bereits erworben hat, werden angerechnet. Auch besteht die Möglichkeit, nach einem Einführungskurs von 30 Stunden, die weiteren Qualifikationen berufsbegleitend zu erwerben.
Dies ist nur bis zum 31.12.2009 möglich und verfolgt das Ziel, dass möglichst viele Menschen dieses Zusatzangebot in Anspruch nehmen.

Gesundheitsministerium muss noch zustimmen

Der GKV-Spitzenverband hat mittlerweile die Richtlinie zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen beschlossen. Allerdings bedarf es noch der Zustimmung durch das Bundesgesundheitsministerium.

Auskunft, Beratung und Aufklärung

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