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Berücksichtigungszeiten

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Fehlzeiten werden geschlossen

Berücksichtigungszeiten sind kaum bekannt und dennoch für die spätere Rente sehr wichtig. Insbesondere werden durch Berücksichtigungszeiten Versicherungslücken geschlossen, die durch die Erziehung von Kindern entstanden sind. Mit Berücksichtigungszeiten kann für die Altersrente für langjährig Versicherte maßgebliche Wartezeit (Vorversicherungszeit) erfüllt werden.

Anrechnung für die Kindererziehung

Berücksichtigungszeiten können für die Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr angerechnet werden. In der Zeit vom 01.01.1992 bis zum 31.03.1995 konnten Berücksichtigungszeiten auch für die Pflege eines Pflegebedürftigen angerechnet werden. Seit dem 01.04.1995 besteht für die nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen Versicherungspflicht.
Besondere Beitragszahlungen sind bzw. waren für Berücksichtigungszeiten nicht erforderlich. Frauen erhalten meistens die Berücksichtigungszeiten auf ihrem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben, weil sie die Kindererziehung hauptsächlich übernommen haben. Allerdings kann durch eine gemeinsame Erklärung der Eltern die Berücksichtigungszeit aufgeteilt oder auch dem Ehemann zugesprochen werden.

Beitragslücken werden geschlossen

Berücksichtigungszeiten verhindern außerdem, dass sich die Bewertung der beitragsfreien oder beitragsgeminderten Zeiten wegen der Kindererziehung in der Rentenberechnung durch Beitragslücken verschlechtern.
Selbständige erhalten Berücksichtigungszeiten allerdings nur dann angerechnet, wenn sie während dieser Zeiten lediglich geringfügig selbständig tätig waren.

Durchführung einer Kontenklärung

Ist Ihr Rentenversicherungskonto lückenhaft, weil bestimmte Zeiten nicht eingetragen sind, ist unbedingt zum Ausgleich finanzieller Nachteile eine Kontenklärung durchzuführen. Hierfür steht Ihnen Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein gerne zur Verfügung. Ein persönlicher Termin ist hierfür nicht notwendig. Sie können ihre Unterlagen per Mail, Fax oder Post zur Verfügung stellen. Setzen Sie sich mit Ihrem Rentenberater in Verbindung. Rentenberater sind unabhängige Berater die sich für die Belange Ihrer Kunden einsetzen, ggf. auch im Widerspruchs- oder Klageverfahren.


 

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