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Verhinderungspflege ab 01.07.2008

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Pflegeversicherung

Pflegereform verbessert Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr.
Bedingt durch die Einführung der neuen Pflegereform zum 01.07.2008 wurde insbesondere für die erforderliche Pflegezeit ein erheblicher Vorteil im gesetz verankert.

Erforderliche Pflegezeit nur noch 6 Monate

Vor der Pflegereform musste die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 12 Monate gepflegt haben um einen Anspruch auf eine Verhinderungspflege realisieren zu können. Ab 01.07.2008 beträgt die erforderliche Pflegezeit nur noch 6 Monate.
Diese 6 Monate gelten auch für Pflegefälle die vor dem 01.07.2008 entstanden sind. Wurde in der Vergangenheit eine Verhinderungspflege wegen Nichterfüllung der 12-monatigen Pflegezeit abgelehnt, so kann ab 01.07.2008 ein erneuter Antrag gestellt werden, wenn die Pflegeperson einen Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate gepflegt hat.
Bitte setzen Sie sich in solchen Fällen mit der zuständigen Pflegekasse in Verbindung.

Pflegekassen zahlen mehr

Bedingt durch die Pflegereform können die Pflegekassen für die Ersatzpflegekraft künftig im Kalenderjahr mehr zur Verfügung stellen. Bisher erfolgte eine Zahlung im Einzelfall von bis zu 1432 € jährlich. Ab sofort gelten folgende Leistungsbeträge:

01.07.2008 = 1.470 €
01.01.2010 = 1.510 €
01.01.2012 = 1.550 €

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