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Ausland und Rente

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Rente – fern von daheim

Immer mehr Deutsche zieht es wegen besserer Arbeitsmöglichkeiten in andere Länder. Ob als Handwerker in Skandinavien, oder Servicepersonal der Gastronomie in Österreich, die Deutschen entdecken den Europäischen Arbeitsmarkt.

Die Bundesagentur mischt mit

Rund 140 000 Deutsche sind im Jahr 2005 ins Ausland gezogen, um dort eine neue Arbeit zu finden. Wer eine Stelle im Ausland sucht, muss nur zur Bundesagentur für Arbeit gehen. Deren Zentralstelle für Arbeitsvermittlung hat 2006 nach eigenen Angaben rund 12600 deutsche Arbeitssuchende ins europäische Ausland vermittelt. Rund zwei Drittel von Ihnen waren arbeitslos gemeldet.

Die Renten sind sicher?

Es ist fraglich, ob alle wieder zurückkommen und Deutschland ihre Rente genießen werden. Wer etwa im sonnigen Spanien einen Job gefunden hat, will vielleicht nicht unbedingt zurück. Im ersten Jahr wird er in Sachen Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung noch nach deutschem Recht behandelt, danach nach spanischem.

Rückkehrer sind sicher

Nun mag gerade das dem ein oder anderen nicht gefallen und er überlegt es sich dann doch anders. Das ist kein Problem, denn jeder kann nach Deutschland zurückkehren und unterliegt dann auch wieder dem deutschen System.

Teures Ausland

Es kann durchaus gute Gründe geben, dem Gastland nach dem Ende des beruflichen Engagements wieder den Rücken zu kehren. Beispiel Schweiz. Deutsche Arbeitnehmer sind dort begehrt, die Lebenshaltungskosten allerdings immens hoch. Viele Arbeitgeber locken daher mit allerhand Vergünstigungen und Zulagen. Doch nach dem Ende des Arbeitslebens wird es schwierig. Die gesetzliche Rente ist bei den Eidgenossen gedeckelt. Maximal gibt es knapp 1500 Euro, genau 2210 Schweizer Franken. Weitere betriebliche Vorsorgeleistungen stocken die Rente dann auf.

Sicher auch im Ausland

Im europäischen Ausland lässt es sich auch als Rentner ganz gut leben. Das europäische Vertragswerk, das schon zu Zeiten der EU-Vorgängerin EWG ausgehandelt wurde, garantiert  Arbeitnehmern sozialen Schutz, wenn er im Ausland arbeitet. Das gilt im übrigen auch für die Schweiz, die nicht zur EU gehört. Als Rentner lebt es sich dort wohl auch ganz gut.
Dem ausländischen Sozialversicherungssystem unterliegt derjenige, der sich im Ausland einen Arbeitgeber gesucht hat. Versicherte die durch einen deutschen Arbeitgeber befristet ins Ausland gesandt wurden, sind nach deutschem Sozialversicherungsrecht versichert. Bei ausländischen Arbeitgebern und gleichzeitiger beruflicher Tätigkeit im Ausland zahlt der ausländische Staat die Rente. Seit dem Jahre 2006 gibt es auch die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie hat den früheren Auslandskrankenschein abgelöst.

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Für Fragen zur gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung stehen Ihnen die Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert zur Verfügung. Diese unterstützen Sie auch im Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren.


 

 

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