Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Ausland und Rente

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Rente – fern von daheim

Immer mehr Deutsche zieht es wegen besserer Arbeitsmöglichkeiten in andere Länder. Ob als Handwerker in Skandinavien, oder Servicepersonal der Gastronomie in Österreich, die Deutschen entdecken den Europäischen Arbeitsmarkt.

Die Bundesagentur mischt mit

Rund 140 000 Deutsche sind im Jahr 2005 ins Ausland gezogen, um dort eine neue Arbeit zu finden. Wer eine Stelle im Ausland sucht, muss nur zur Bundesagentur für Arbeit gehen. Deren Zentralstelle für Arbeitsvermittlung hat 2006 nach eigenen Angaben rund 12600 deutsche Arbeitssuchende ins europäische Ausland vermittelt. Rund zwei Drittel von Ihnen waren arbeitslos gemeldet.

Die Renten sind sicher?

Es ist fraglich, ob alle wieder zurückkommen und Deutschland ihre Rente genießen werden. Wer etwa im sonnigen Spanien einen Job gefunden hat, will vielleicht nicht unbedingt zurück. Im ersten Jahr wird er in Sachen Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung noch nach deutschem Recht behandelt, danach nach spanischem.

Rückkehrer sind sicher

Nun mag gerade das dem ein oder anderen nicht gefallen und er überlegt es sich dann doch anders. Das ist kein Problem, denn jeder kann nach Deutschland zurückkehren und unterliegt dann auch wieder dem deutschen System.

Teures Ausland

Es kann durchaus gute Gründe geben, dem Gastland nach dem Ende des beruflichen Engagements wieder den Rücken zu kehren. Beispiel Schweiz. Deutsche Arbeitnehmer sind dort begehrt, die Lebenshaltungskosten allerdings immens hoch. Viele Arbeitgeber locken daher mit allerhand Vergünstigungen und Zulagen. Doch nach dem Ende des Arbeitslebens wird es schwierig. Die gesetzliche Rente ist bei den Eidgenossen gedeckelt. Maximal gibt es knapp 1500 Euro, genau 2210 Schweizer Franken. Weitere betriebliche Vorsorgeleistungen stocken die Rente dann auf.

Sicher auch im Ausland

Im europäischen Ausland lässt es sich auch als Rentner ganz gut leben. Das europäische Vertragswerk, das schon zu Zeiten der EU-Vorgängerin EWG ausgehandelt wurde, garantiert  Arbeitnehmern sozialen Schutz, wenn er im Ausland arbeitet. Das gilt im übrigen auch für die Schweiz, die nicht zur EU gehört. Als Rentner lebt es sich dort wohl auch ganz gut.
Dem ausländischen Sozialversicherungssystem unterliegt derjenige, der sich im Ausland einen Arbeitgeber gesucht hat. Versicherte die durch einen deutschen Arbeitgeber befristet ins Ausland gesandt wurden, sind nach deutschem Sozialversicherungsrecht versichert. Bei ausländischen Arbeitgebern und gleichzeitiger beruflicher Tätigkeit im Ausland zahlt der ausländische Staat die Rente. Seit dem Jahre 2006 gibt es auch die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie hat den früheren Auslandskrankenschein abgelöst.

Rentenberater unterstützen.

Für Fragen zur gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung stehen Ihnen die Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert zur Verfügung. Diese unterstützen Sie auch im Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren.


 

 

Weitere Artikel zum Thema

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Tweets

Twitter

Rentenberatung

Geplante Pflegereform 2013

Änderungen ab 2013 Schon im November 2011 wurde der Beschluss gefasst, den Beitragssatz für die Soziale Pflegeversicherung ab dem Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte anzuheben....

lesen

Beitragsberechnung 2012 für Midijobs

Geänderter Berechnungsfaktor Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden die Beiträge zu einzelnen Zweigen der Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) grundsätzlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern jeweils zu...

lesen

Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV

Die Befreiung von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung Nach  einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts kann die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV vorzeitig enden.Bei...

lesen

Versicherungsfreiheit für Höherverdienende

Höher verdienende Arbeitnehmer Arbeitnehmer mit höherem Einkommen sind von der Krankenversicherung befreit, wenn deren regelmäßiges Jahresentgelt (JAE) die JAE-Grenze  überschreitet. Dann sind diese Arbeitnehmer auch...

lesen

Berechnung der Beiträge bei Mehrfachbeschäftigung

Besonderheiten ab 01.01.2012 Treffen mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, deren beitragspflichtige Einnahmen zusammen die maßgeblichen BBG (Beitragsbemessungsgrenzen) überschreiten, müssen die Arbeitsentgelte für die Berechnung der Beiträge in...

lesen

Rente Artikel

Aufwandsentschädigung für Ehrenamt ist kein Hinzuverdienst

Rente wird (vorerst) nicht gekürzt Wird eine Rente noch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt, ist ein Nebenverdienst auf die Rente grundsätzlich anzurechnen.Dies gilt dann,...

lesen

Freiwilliger Wehr- und Zivildienst und Rente

Auswirkungen auf die Rente Bereits seit dem 01.07.2011 haben Männer und Frauen die Möglichkeit einen freiwilligen Wehrdienst abzuleisten. Wichtig ist zu wissen, dass der Grundwehrdienst...

lesen

Hinzuverdienstgrenzen 2012 bei Erwerbsminderungsrenten

EM-Renten und Hinzuverdienst Eine wesentliche Voraussetzung für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente (hierzu gehört die teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente) ist, dass die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden....

lesen

Hinzuverdienstgrenzen 2012 bei BU- und EU-Rentner

News image

Hinzuverdienstgrenzen 2012 Bezieht ein Versicherter eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit müssen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente entsprechend gekürzt...

lesen

Rentenbeitrag sinkt 2012 auf 19,6 %

News image

Die Bundesregierung hat die Senkung des Rentenversicherungsbeitrags zum 01.01.2012 beschlossen. Entgegen früherer Mitteilungen und Expertenprognosen (s. Artikel Kräftige Rentenerhöhung und Beitragssatzsenkung in 2012) wird der...

lesen

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen