Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Der Minijob

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

Gleichbehandlung wie Vollzeitbeschäftigte

Minijobber haben dieselben Rechte wie Vollzeiteschäftigte und profitieren darüber hinaus noch von besonderen Bestimmungen. Dies gilt unabhängig davon, ob Minijobber in einem privaten Haushalt, einem Kleinbetrieb oder Unternehmen angestellt sind.

Vertragliche und gesetzliche Regelungen

6,7 Millionen Menschen sind als Mini- bzw. Midijobber beschäftigt und verdienen monatlich zwischen 400€ und 800€. Das Nachweisgesetz sieht vor, dass auch für solche Angestellten ein Arbeitsvertrages erstellt werden kann, in dem bestimmte Inhalte festgehalten werden. Hierzu zählen der Einsatzort, die Tätigkeiten, die Höhe des Gehaltes, die Arbeitszeit und der Anspruch auf Urlaub. Ist das Angestelltenverhältnis von befristet muss auch die Dauer angegeben werden.
Wie bei Angestellten gilt auch für Minijobber eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Wenn der Angestellte dem Betrieb mindestens 2 Jahre angehört gilt eine längere Kündigungsfrist von 1 bis 7 Monaten, wobei auch andere tarifliche Bestimmungen gelten können. Im Krankheitsfalle erhält der Minijobber nach vier Wochen weiterhin seinen Lohn und zwar für die Dauer von sechs Wochen.
Junge Mütter, die nicht mehr als 400€ verdienen erhalten einmal 210€ Mutterschaftsgeld. Bei Midijobbern zahlt die Krankenkasse sechs Wochen vor und höchstens 12 Wochen nach der Geburt des Kindes Mutterschaftsgeld von täglich 13€.

Verdienstmöglichkeiten für Rentner

Im Gegensatz zu Rentnern, die mindestens 65 Jahre alt sind, können Frührentner nicht mehr als 400€ zusätzlich verdienen ohne eine Rentenkürzung in Kauf zu nehmen. Allerdings dürfen Frührentner zweimal jährlich das Doppelte der persönlichen Nebenverdienstgrenze verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Lesen Sie hierzu auch:

Sozialversicherungsabzug und Steuern

Da der Arbeitgeber die Sozialabgaben zahlt, muss der Angestellte auf 400€-Basis keine Abgaben zur Sozialversicherung zahlen. Midijobber zahlen einen verminderten Arbeitnehmeranteil an Sozialabgaben. Der Schutz der Unfallversicherung umfasst auch Mini- und Midijobber.
Ein Minijobber kann wahlweise mit oder ohne Lohnsteuerkarte arbeiten. Ohne Steuerkarte fallen pauschal Steuern in Höhe von 2% des Bruttoverdienstes an. Midijobber arbeiten auf jeden Fall auf Basis der Lohnsteuerkarte und zahlen entsprechend ihrer Steuerklasse.

Urlaubsanspruch

Mini- und Midijobber haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub von mindestens vier Wochen jährlich, wenn entsprechend dem Vertrag oder dem Alter keine anderen Regelungen gelten. Der Vertrag regelt auch den Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld. Minijobber sollten allerdings auf eine Gratifikation verzichten, da sie ansonsten wie ein Midijobber sozialabgabenpflichtig sind.

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Ihr Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein steht Ihnen für alle Fragen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zur Verfügung. Er berät Sie unabhängig von den Sozialversicherungsträgern und begleitet Sie auch im Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren.

Weitere Artikel zum Thema

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen

Rentenberatung

Freiwilliger Wehrdienst und die Sozialversicherung

Freiwilliger Wehrdienst Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Tritt ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ein, der im Grundgesetz festgelegt...

lesen

Krebsdiagnostik im Ausland keine Leistung der Krankenkasse

Nicht im Leistungskatalog enthalten Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, sämtliche Kosten für diverse Leistungen zu übernehmen. Dies gilt auch, wenn es sich dabei um eine...

lesen

DNA Analyse für ungeborene Kinder keine Kassenleistung

Keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Die ärztliche Untersuchung ob ein ungeborenes Kind gesund oder krank ist kann nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden....

lesen

Untersuchung wegen Schwangerschaftsdiabetes übernimmt Krankenkasse

Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben bestimmte Leistungsansprüche während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Diese werden in den sog. Mutterschaftsrichtlinien...

lesen

116 117 - die neue ärztliche Notdienstnummer

Zentrale Nummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst Die kassenärztliche Vereinigung wird ab dem 16.04.2012 bundesweit eine neue zentrale Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bzw. Notdienst einführen. Außerhalb...

lesen

Rente Artikel

Auslandsrenten beitragspflichtig zur Sozialversicherung

Beitragspflicht für Auslandsrenten Am 14. April 2011 wurde vom Bundestag das „Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa“ verabschiedet. Das am 29....

lesen

Absicherung der Rente durch freiwillige Beitragszahlung

Freiwillige Rentenversicherung: Sicherung der Rente Die gesetzlichen Rentenversicherung erfasst nahezu alle Arbeitnehmer: Sie sind  pflichtversichert, die Beiträge werden automatisch eingezahlt. Wenn jemand jedoch keine Pflichtversicherung...

lesen

Handwerkerpflichtversicherung soll abgeschafft werden

Keine verpflichtende Mitgliedschaft Die Rentenreformpläne des Bundesarbeitsministeriums sehen vor, dass die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbständige Handwerker künftig wegfallen soll.Selbständige, die in die...

lesen

Rentenkürzung bei Scheidung vermeiden

Das Prinzip des Versorgungsausgleiches Die  volle Rente trotz Scheidung?Die gibt es im Allgemeinen nicht, aber in Ausnahmefällen können Ausgleichsverpflichtete eine Kürzung ihrer Rente vermeiden.Bei Scheidung...

lesen

Abfindungszahlung bei der Hinterbliebenenrente

Abfindungszahlung bei Wiederverehelichung des Hinterbliebenenrentners Im Todesfall des Versicherten erhalten dessen hinterbliebene Partner, nämlich Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, eine Witwen- oder Witwerrente. Das Hinterbliebenenrecht in...

lesen

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Twitter

Tweets

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.