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Der Minijob

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

Gleichbehandlung wie Vollzeitbeschäftigte

Minijobber haben dieselben Rechte wie Vollzeiteschäftigte und profitieren darüber hinaus noch von besonderen Bestimmungen. Dies gilt unabhängig davon, ob Minijobber in einem privaten Haushalt, einem Kleinbetrieb oder Unternehmen angestellt sind.

Vertragliche und gesetzliche Regelungen

6,7 Millionen Menschen sind als Mini- bzw. Midijobber beschäftigt und verdienen monatlich zwischen 400€ und 800€. Das Nachweisgesetz sieht vor, dass auch für solche Angestellten ein Arbeitsvertrages erstellt werden kann, in dem bestimmte Inhalte festgehalten werden. Hierzu zählen der Einsatzort, die Tätigkeiten, die Höhe des Gehaltes, die Arbeitszeit und der Anspruch auf Urlaub. Ist das Angestelltenverhältnis von befristet muss auch die Dauer angegeben werden.
Wie bei Angestellten gilt auch für Minijobber eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Wenn der Angestellte dem Betrieb mindestens 2 Jahre angehört gilt eine längere Kündigungsfrist von 1 bis 7 Monaten, wobei auch andere tarifliche Bestimmungen gelten können. Im Krankheitsfalle erhält der Minijobber nach vier Wochen weiterhin seinen Lohn und zwar für die Dauer von sechs Wochen.
Junge Mütter, die nicht mehr als 400€ verdienen erhalten einmal 210€ Mutterschaftsgeld. Bei Midijobbern zahlt die Krankenkasse sechs Wochen vor und höchstens 12 Wochen nach der Geburt des Kindes Mutterschaftsgeld von täglich 13€.

Verdienstmöglichkeiten für Rentner

Im Gegensatz zu Rentnern, die mindestens 65 Jahre alt sind, können Frührentner nicht mehr als 400€ zusätzlich verdienen ohne eine Rentenkürzung in Kauf zu nehmen. Allerdings dürfen Frührentner zweimal jährlich das Doppelte der persönlichen Nebenverdienstgrenze verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

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Sozialversicherungsabzug und Steuern

Da der Arbeitgeber die Sozialabgaben zahlt, muss der Angestellte auf 400€-Basis keine Abgaben zur Sozialversicherung zahlen. Midijobber zahlen einen verminderten Arbeitnehmeranteil an Sozialabgaben. Der Schutz der Unfallversicherung umfasst auch Mini- und Midijobber.
Ein Minijobber kann wahlweise mit oder ohne Lohnsteuerkarte arbeiten. Ohne Steuerkarte fallen pauschal Steuern in Höhe von 2% des Bruttoverdienstes an. Midijobber arbeiten auf jeden Fall auf Basis der Lohnsteuerkarte und zahlen entsprechend ihrer Steuerklasse.

Urlaubsanspruch

Mini- und Midijobber haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub von mindestens vier Wochen jährlich, wenn entsprechend dem Vertrag oder dem Alter keine anderen Regelungen gelten. Der Vertrag regelt auch den Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld. Minijobber sollten allerdings auf eine Gratifikation verzichten, da sie ansonsten wie ein Midijobber sozialabgabenpflichtig sind.

Auskunft, Beratung und Aufklärung

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