Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Kindervorsorgeuntersuchung U7a

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

Vorsorgeuntersuchung für Kinder wird erweitert

Das Bundesgesundheitsministerum hat sich der Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom 15.05.2008 angeschlossen, dass künftig die Kindervorsorgeuntersuchung um eine Zusatzuntersuchung erweitert wird. Diese Untersuchung heißt U7a.
Nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger besteht für Versicherte bei einer gesetzlichen Krankenkasse ein Anspruch auf diese Leistung.

U7a (Kindergartencheck)

Die U7a spricht Kinder zwischen dem 33. und 38. Lebensmonat an. Mit dieser neuen Vorsorgeuntersuchung wird eine Lücke zwischen der U7 und der U8 geschlossen. Denn bisher fand zwischen dem 25. Lebensmonat und dem 42. Lebensmonat keine Kindervorsorgeuntersuchung statt. Der Gesetzgeber möchte mit der U7a erreichen, dass künftig einmal im Jahr eine Früherkennungsuntersuchung stattfindet und Versicherte bzw. die Kinder darauf einen Anspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen haben.

Inhalt der Untersuchung

Die Ärzte sollen sich bei der U7a einen Eindruck über das Sozialverhalten der Kinder verschaffen. Außerdem sollen Verhaltensstörungen schneller erkennbar sein. Zusätzlich wird bei der Untersuchung auf Übergewicht, Allergien, Sprach- und Entwicklungsstörungen sowie auf Kieferanomalien geachtet.

Verbesserte Vorsorgemöglichkeiten

Mit seiner Entscheidung erwartet der G-BA eine verbesserte Vorsorgemöglichkeit der Kinder. Mit der Aufnahme der U7a in den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen soll die Anzahl der Teilnehmer an Kindervorsorgeuntersuchungen erhöht werden. Weiter liegt das Bestreben darin, dass Krankheiten und Auffälligkeiten der Kinder schneller erkannt und auch behandelt werden.

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Der Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein beantwortet Ihnen alle Frage zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Dieser unterstützt, berat und vertritt Sie auch im Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren.

 

Weitere Artikel zum Thema

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen

Rentenberatung

Freiwilliger Wehrdienst und die Sozialversicherung

Freiwilliger Wehrdienst Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Tritt ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ein, der im Grundgesetz festgelegt...

lesen

Krebsdiagnostik im Ausland keine Leistung der Krankenkasse

Nicht im Leistungskatalog enthalten Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, sämtliche Kosten für diverse Leistungen zu übernehmen. Dies gilt auch, wenn es sich dabei um eine...

lesen

DNA Analyse für ungeborene Kinder keine Kassenleistung

Keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Die ärztliche Untersuchung ob ein ungeborenes Kind gesund oder krank ist kann nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden....

lesen

Untersuchung wegen Schwangerschaftsdiabetes übernimmt Krankenkasse

Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben bestimmte Leistungsansprüche während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Diese werden in den sog. Mutterschaftsrichtlinien...

lesen

116 117 - die neue ärztliche Notdienstnummer

Zentrale Nummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst Die kassenärztliche Vereinigung wird ab dem 16.04.2012 bundesweit eine neue zentrale Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bzw. Notdienst einführen. Außerhalb...

lesen

Rente Artikel

Auslandsrenten beitragspflichtig zur Sozialversicherung

Beitragspflicht für Auslandsrenten Am 14. April 2011 wurde vom Bundestag das „Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa“ verabschiedet. Das am 29....

lesen

Absicherung der Rente durch freiwillige Beitragszahlung

Freiwillige Rentenversicherung: Sicherung der Rente Die gesetzlichen Rentenversicherung erfasst nahezu alle Arbeitnehmer: Sie sind  pflichtversichert, die Beiträge werden automatisch eingezahlt. Wenn jemand jedoch keine Pflichtversicherung...

lesen

Handwerkerpflichtversicherung soll abgeschafft werden

Keine verpflichtende Mitgliedschaft Die Rentenreformpläne des Bundesarbeitsministeriums sehen vor, dass die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbständige Handwerker künftig wegfallen soll.Selbständige, die in die...

lesen

Rentenkürzung bei Scheidung vermeiden

Das Prinzip des Versorgungsausgleiches Die  volle Rente trotz Scheidung?Die gibt es im Allgemeinen nicht, aber in Ausnahmefällen können Ausgleichsverpflichtete eine Kürzung ihrer Rente vermeiden.Bei Scheidung...

lesen

Abfindungszahlung bei der Hinterbliebenenrente

Abfindungszahlung bei Wiederverehelichung des Hinterbliebenenrentners Im Todesfall des Versicherten erhalten dessen hinterbliebene Partner, nämlich Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, eine Witwen- oder Witwerrente. Das Hinterbliebenenrecht in...

lesen

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Twitter

Tweets

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.