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Kindervorsorgeuntersuchung U7a

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

Vorsorgeuntersuchung für Kinder wird erweitert

Das Bundesgesundheitsministerum hat sich der Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom 15.05.2008 angeschlossen, dass künftig die Kindervorsorgeuntersuchung um eine Zusatzuntersuchung erweitert wird. Diese Untersuchung heißt U7a.
Nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger besteht für Versicherte bei einer gesetzlichen Krankenkasse ein Anspruch auf diese Leistung.

U7a (Kindergartencheck)

Die U7a spricht Kinder zwischen dem 33. und 38. Lebensmonat an. Mit dieser neuen Vorsorgeuntersuchung wird eine Lücke zwischen der U7 und der U8 geschlossen. Denn bisher fand zwischen dem 25. Lebensmonat und dem 42. Lebensmonat keine Kindervorsorgeuntersuchung statt. Der Gesetzgeber möchte mit der U7a erreichen, dass künftig einmal im Jahr eine Früherkennungsuntersuchung stattfindet und Versicherte bzw. die Kinder darauf einen Anspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen haben.

Inhalt der Untersuchung

Die Ärzte sollen sich bei der U7a einen Eindruck über das Sozialverhalten der Kinder verschaffen. Außerdem sollen Verhaltensstörungen schneller erkennbar sein. Zusätzlich wird bei der Untersuchung auf Übergewicht, Allergien, Sprach- und Entwicklungsstörungen sowie auf Kieferanomalien geachtet.

Verbesserte Vorsorgemöglichkeiten

Mit seiner Entscheidung erwartet der G-BA eine verbesserte Vorsorgemöglichkeit der Kinder. Mit der Aufnahme der U7a in den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen soll die Anzahl der Teilnehmer an Kindervorsorgeuntersuchungen erhöht werden. Weiter liegt das Bestreben darin, dass Krankheiten und Auffälligkeiten der Kinder schneller erkannt und auch behandelt werden.

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