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Frauen und Rente

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Ausgleich im Alter

Wer die Rentenhöhe zwischen Männern und Frauen vergleicht, kann schnell zu der Erkenntnis kommen, dass das deutsche Rentensystem die Frauen benachteiligt. Bei genauerem Hinsehen jedoch fällt auf, dass Frauen mit einer eigenen niedrigen Erwerbsrente eine nicht geringe Witwenrente beziehen, die sich bei den 3,5 Millionen Beziehern einer Witwenrente im Jahre 2006 auf durchschnittlich 1057 Euro beläuft.

Es ist jedoch nicht zu übersehen, dass Frauen in der heutigen Zeit oftmals geringere Anwartschaften erwerben als Männer. Das hat den Grund, dass Frauen in der Regel wegen der eigenen Kinder ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen und dann anschließend nur noch einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Die Folge ist ein niedrigerer Verdienst oder sogar die Tätigkeit in nur schlechter bezahlten Berufen. Die Statistik zeigt, dass in den letzten 20 bis 30 Jahren die Erwerbstätigkeitsquote bei Frauen mit Kindern dauerhaft gestiegen ist; wenngleich auch nur im Teilzeitbereich.

Erhöhung der Rente durch Kindererziehung und Arbeit

 

Da es ein unübersehbarer Nachteil war, dass Frauen, die Kinder erziehen, dafür keine Rentenanwartschaften gutgeschrieben bekommen, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass für jedes nach 1991 geborenes Kind drei Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben werden. Das entspricht in etwa einer dreijährigen Beschäftigung mit dem für einen Entgeltpunkt ermittelten Durchschnittsverdienst. Der Wert eines Entgeltpunktes für Kindererziehung lag für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bei 26,27 € im Westen und bei 23,09 € im Osten. Die Werte für die Kindererziehungszeiten werden vom Bund in die Rentenkasse gezahlt.

Arbeitet jemand während der Kindererziehungszeiten in einem sozialversicherungspflichten Arbeitsverhältnis, erhält dieser die aus dieser Tätigkeit erwachsenen Rentenansprüche zusätzlich zu den Ansprüchen aus der Kindererziehung in voller Höhe zugeschrieben. Das gilt aber nur bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 33000 €. Liegt der Eigenverdienst höher, wird der Wert der Kindererziehungszeit gekürzt.
Zudem erhalten Frauen, die während der ersten 10 Lebensjahre ihres Kindes einen unterdurchschnittlichen Arbeitslohn erhalten, eine Gutschrift. Wenn also jemand im Jahre 2008 einen Bruttojahresverdienst von unter 30.084 € erhält, bekommt er eine Gutschrift von maximal 50 % bis zum Jahresdurchschnittsverdienst.

Niedrigverdienste früherer Zeiten werden angehoben

Arbeitsverdienste, die vor 1992 unter 75 % des jeweiligen Jahresdurchschnittsverdienstes lagen, werden bis zur Hälfte des Verdienstes für das jeweilige Jahr angehoben.

All diese Regelungen zusammen mit einer besseren Witwenrente für Mütter sowie die Leistung von Pflichtbeiträgen für pflegende Angehörige zeigen, dass im Laufe der Zeit die früheren rentenrechtlichen Nachteile der Frauen zu einem erheblichen Teil ausgeglichen wurden.

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Haben Sie Fragen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung? Die gerichtlich zugelassenen Rentenberater sind Ihnen gerne behilflich. Wenden Sie sich an die unabhängigen Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert. Diese unterstützen Sie auch im Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren.


 

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