Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Krankenbehandlung im Ausland

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

 

Leistungen im Ausland werden erstattet

Auch bei einem Auslandsurlaub kann es jederzeit passieren, dass jemand krank wird und eine ärztliche Behandlung zzgl. Medikamente notwendig ist.

Im Ausland der Europäischen Union haben alle gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf eine ärztliche Behandlung. Ist eine Behandlung im europäischen Ausland erforderlich, müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer ambulanten ärztlichen  Behandlung für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt übernehmen. Zur Behandlung einer Krankheit gehören auch die vom Arzt verordneten und verschreibungspflichtigen Arzneimittel.

EHIC ersetzt Auslandskrankenschein

Die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC = European Health Insurance Card) wurde bereits 2004 ins Leben gerufen. Diese Karte ersetzt den bisher und für jeden Auslandsaufenthalt neu ausgestellten Auslandskrankenschein.
Mit Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte soll die Europäische Krankenversichertenkarte mit integriert werden. Bis das soweit ist, werden von den Krankenkassen übergangsweise Ersatz-EHIC-Karten ausgestellt.

Besonderheiten der EHIC

Früher musste der Auslandskrankenschein bei einer notwendigen ärztlichen Behandlung vorher bei der ausländischen Krankenkasse in einen dort gültigen Behandlungsschein eingetauscht werden. Mit der EHIC ist das nicht mehr notwendig. Man kann sich mit der Karte direkt an den ausländischen Arzt wenden. Die Kosten bzw. die Abrechnung erfolgt dann direkt über die deutsche Krankenkasse.

Mit der Europäischen Krankenversichertenkarte werden sie beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus behandelt. Maßgeblich ist aber immer die medizinische Notwendigkeit für die Krankenbehandlung oder die Behandlung einer chronischen Krankheit bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt.

In welchen Ländern gilt die EHIC

Neben den Staaten der Europäischen Union gilt die EHIC noch in folgenden Ländern:
Norwegen, Schweiz, Island und Liechtenstein.

Darauf ist zu achten

Obwohl sie dazu verpflichtet sind, akzeptieren die meisten Ärzte im Ausland die Europäische Krankenversichertenkarte nicht. Eine ärztliche Behandlung erfolgt dann nur, wenn der Patient anschließend die angefallenen Arztkosten bar bezahlt. Das Problem daran ist, dass die Ärzte privat immer mehr in Rechnung stellen, als Sie über die EHIC-Karte an Gebühr bekommen würden.
Der Patient erhält dann von seiner deutschen Krankenkasse nur die Kosten erstattet, die in Deutschland angefallen wären, wenn der Versicherte dort sich hätte ärztlich behandeln lassen. D.h. es bleibt fast immer ein Differenzbetrag zu Lasten des Versicherten übrig. In diesen Fällen empfiehlt sich vor Reisebeginn ein Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Die private Auslandskrankenversicherung deckt nämlich die Differenzbeträge ab, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden können.

Außerhalb der o.g. Länder können von den Krankenkassen keine Kosten übernommen werden (z.B. Kanada, USA, Dominikanische Republik, Kuba). Auch ein notwendiger Rücktransport ins Inland fällt nicht in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bitte beachten Sie diese Einschränkungen und schließen sie in jedem Fall eine private Auslandskrankenversicherung ab.

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Ihr Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein steht Ihnen in allen Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Er unterstützt Sie auch im Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren.

Weitere Artikel zum Thema

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen

Rentenberatung

Freiwilliger Wehrdienst und die Sozialversicherung

Freiwilliger Wehrdienst Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Tritt ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ein, der im Grundgesetz festgelegt...

lesen

Krebsdiagnostik im Ausland keine Leistung der Krankenkasse

Nicht im Leistungskatalog enthalten Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, sämtliche Kosten für diverse Leistungen zu übernehmen. Dies gilt auch, wenn es sich dabei um eine...

lesen

DNA Analyse für ungeborene Kinder keine Kassenleistung

Keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Die ärztliche Untersuchung ob ein ungeborenes Kind gesund oder krank ist kann nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden....

lesen

Untersuchung wegen Schwangerschaftsdiabetes übernimmt Krankenkasse

Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben bestimmte Leistungsansprüche während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Diese werden in den sog. Mutterschaftsrichtlinien...

lesen

116 117 - die neue ärztliche Notdienstnummer

Zentrale Nummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst Die kassenärztliche Vereinigung wird ab dem 16.04.2012 bundesweit eine neue zentrale Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bzw. Notdienst einführen. Außerhalb...

lesen

Rente Artikel

Auslandsrenten beitragspflichtig zur Sozialversicherung

Beitragspflicht für Auslandsrenten Am 14. April 2011 wurde vom Bundestag das „Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa“ verabschiedet. Das am 29....

lesen

Absicherung der Rente durch freiwillige Beitragszahlung

Freiwillige Rentenversicherung: Sicherung der Rente Die gesetzlichen Rentenversicherung erfasst nahezu alle Arbeitnehmer: Sie sind  pflichtversichert, die Beiträge werden automatisch eingezahlt. Wenn jemand jedoch keine Pflichtversicherung...

lesen

Handwerkerpflichtversicherung soll abgeschafft werden

Keine verpflichtende Mitgliedschaft Die Rentenreformpläne des Bundesarbeitsministeriums sehen vor, dass die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbständige Handwerker künftig wegfallen soll.Selbständige, die in die...

lesen

Rentenkürzung bei Scheidung vermeiden

Das Prinzip des Versorgungsausgleiches Die  volle Rente trotz Scheidung?Die gibt es im Allgemeinen nicht, aber in Ausnahmefällen können Ausgleichsverpflichtete eine Kürzung ihrer Rente vermeiden.Bei Scheidung...

lesen

Abfindungszahlung bei der Hinterbliebenenrente

Abfindungszahlung bei Wiederverehelichung des Hinterbliebenenrentners Im Todesfall des Versicherten erhalten dessen hinterbliebene Partner, nämlich Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, eine Witwen- oder Witwerrente. Das Hinterbliebenenrecht in...

lesen

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Twitter

Tweets

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.