Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Die Rentenformel

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Berechnung der Rente

Zur Berechnung der späteren Rente werden Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktueller Rentenwert benötigt. Auch wenn es auf Anhieb schwierig erscheint ist diese Rechnung ganz einfach.

Entgeltpunkte

 

Den größten Bestandteil der Rente bilden Entgeltpunkte, die man in Zeit der Erwerbstätigkeit gesammelt hat. Zu diesen Entgeltpunkten wird für jedes Kalenderjahr der persönliche Jahresbruttoverdienst mit dem durchschnittlichen Verdienst aller Versicherten im Kalenderjahr verglichen. Alle die durchschnittlich verdienen – etwa 30.084 EUR – bekommen einen Entgeltpunkt, höher oder niedrig Verdiener bekommen entsprechend mehr oder weniger. Pro Jahr sind nicht mehr als zwei Entgeltpunkte möglich, denn alle die mehr als 63.600 EUR im Jahr verdienen, zahlen für darüber liegende Teile keine Beiträge mehr und bekommen dafür keine Rente.

Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor passt die Rente an das Alter des Rentenbeginns an. Bei einem Rentenbeginn mit 65 beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Bei vorzeitigem Rentenbeginn z. B. mit 64 Jahren liegt der Zugangsfaktor nur noch bei 0,964 und fällt somit geringer aus.

Rentenartfaktor

Die Funktion der Rente, also z.B. eine Altersrente oder Rente wegen Erwerbsminderung, wird durch den Rentenartfaktor bestimmt und mit 1,0 gewertet. Dieser Wert soll das frühere Einkommen ersetzen. Andere Renten wie z.B. die Witwenrente mit 0,55 liegen unter dieser Wertung.

Der aktuelle Rentenwert

Rentnerinnen und Rentner nehmen durch den aktuellen Rentenwert an der durchschnittlichen Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer teil. Aktuell gibt es pro Entgeltpunkt im Monat in den neuen Bundesländern 23,09 EUR und in den alten Bundesländern 26,27 EUR.

Rentenformel

Mit den genannten Faktoren ergibt sich die folgende Rentenformel für einen „Standardrentner“ in den alten Bundesländern = 45 (Jahre) x 1,0 (Zugangsfaktor) x 1,0 (Rentenartfaktor) x 26,27 EUR (aktueller Rentenwert). Der „Standardrentner“ würde somit 1.182,15 EUR Bruttomonatsrente erhalten. Hiervon muss dann nur noch der Beitrag zur Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherungsbeitrag, der derzeit bei 1,7 Prozent liegt, abgezogen werden um die Nettorente zu berechnen.

Rentenberater helfen

Ein uneingeschränktes Vertrauen, dass der Rentenbescheid bzw. die Berechnung der Rente richtig sein muss, könnte für Sie erhebliche finanzielle Einbußen haben. Lassen Sie deshalb Ihren Rentenbescheid auf mögliche Fehler überprüfen. Hierfür stehen Ihnen unabhängige vom Amts- bzw. Landgericht zugelassene Rentenberater zur Verfügung. Rentenberater verfügen über die notwendigen Fachkenntnisse Ihren Rentenbescheid auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen und ggf. Ihren finanziellen Nachteil wieder auszugleichen.
Der Rentenberater Marcus Kleinlein steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.


 

Weitere Artikel zum Thema

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen

Rentenberatung

Krebsdiagnostik im Ausland keine Leistung der Krankenkasse

Nicht im Leistungskatalog enthalten Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, sämtliche Kosten für diverse Leistungen zu übernehmen. Dies gilt auch, wenn es sich dabei um eine...

lesen

DNA Analyse für ungeborene Kinder keine Kassenleistung

Keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Die ärztliche Untersuchung ob ein ungeborenes Kind gesund oder krank ist kann nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden....

lesen

Untersuchung wegen Schwangerschaftsdiabetes übernimmt Krankenkasse

Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben bestimmte Leistungsansprüche während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Diese werden in den sog. Mutterschaftsrichtlinien...

lesen

116 117 - die neue ärztliche Notdienstnummer

Zentrale Nummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst Die kassenärztliche Vereinigung wird ab dem 16.04.2012 bundesweit eine neue zentrale Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bzw. Notdienst einführen. Außerhalb...

lesen

Neue Verfahrensgrundsätze für maschinelle Erstattungsanträge nach dem AAG

Das Erstattungsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichgesetz Arbeitnehmer, aber auch Teilzeitkräfte, deren  Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht, haben Anspruch auf maximal sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den...

lesen

Rente Artikel

Auslandsrenten beitragspflichtig zur Sozialversicherung

Beitragspflicht für Auslandsrenten Am 14. April 2011 wurde vom Bundestag das „Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa“ verabschiedet. Das am 29....

lesen

Absicherung der Rente durch freiwillige Beitragszahlung

Freiwillige Rentenversicherung: Sicherung der Rente Die gesetzlichen Rentenversicherung erfasst nahezu alle Arbeitnehmer: Sie sind  pflichtversichert, die Beiträge werden automatisch eingezahlt. Wenn jemand jedoch keine Pflichtversicherung...

lesen

Handwerkerpflichtversicherung soll abgeschafft werden

Keine verpflichtende Mitgliedschaft Die Rentenreformpläne des Bundesarbeitsministeriums sehen vor, dass die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbständige Handwerker künftig wegfallen soll.Selbständige, die in die...

lesen

Rentenkürzung bei Scheidung vermeiden

Das Prinzip des Versorgungsausgleiches Die  volle Rente trotz Scheidung?Die gibt es im Allgemeinen nicht, aber in Ausnahmefällen können Ausgleichsverpflichtete eine Kürzung ihrer Rente vermeiden.Bei Scheidung...

lesen

Abfindungszahlung bei der Hinterbliebenenrente

Abfindungszahlung bei Wiederverehelichung des Hinterbliebenenrentners Im Todesfall des Versicherten erhalten dessen hinterbliebene Partner, nämlich Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, eine Witwen- oder Witwerrente. Das Hinterbliebenenrecht in...

lesen

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Twitter

Tweets

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.