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Arbeitslosengeld I steigert Rente

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Höhere Rente für Erwerbslose

Durch die Zustimmung des Bundesrates im Februar 2008 erhalten ältere Arbeitslose ein längeres Arbeitslosengeld I. Siehe Artikel Arbeitslose erhalten länger Arbeitslosengeld.

Damit das Gesetz rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft treten kann, ist nur noch die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt erforderlich.
Mit dieser Neuregelung können Arbeitslose künftig mit einer höheren Rente rechnen.

Höhere Beitragszahlungen der Bundesagentur für Arbeit

 

Arbeitslose erhalten nämlich seit 1995 bei Bezug von Arbeitslosengeld I 80 Prozent ihres zuletzt vor Beginn der Arbeitslosigkeit erzielten Verdienstes für die Rente angerechnet.
Beispiel:
Monatliches Bruttoeinkommen vor Beginn Arbeitslosigkeit: 2.800 €
Davon 80 % = 2.240 €.
Ergebnis:
Für die spätere Rentenberechnung wird die Person während des Bezuges von Arbeitslosengeld I so gestellt, als hätte sie 2.240 € verdient.

Weniger Rente für Bezieher von Arbeitslosengeld II

Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I haben Bezieher von Arbeitslosengeld II später erhebliche Renteneinbußen. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt für ALG II Bezieher seit 2007 nur noch die Beiträge zur Rentenversicherung aus einem festgelegten monatlichen Einkommen in Höhe von 205 €. Bei ALG II Beziehern der Jahre 2005 bis 2006 beträgt das fiktive monatliche Einkommen 405 €.

Altersarmut droht

Die Diskussion um die Altersarmut nimmt kein Ende, aber sie ist berechtigt. Denn für Langzeitarbeitslose droht im Alter der finanzielle Kollaps. Mit einer geringen Rente kann ein Lebensunterhalt kaum mehr bestritten werden.

Überprüfung Rentenversicherungskonto

Auch die Politik hat es mittlerweile erkannt, dass die gesetzliche Rente nicht mehr zur Bestreitung des Lebensunterhaltes reichen wird. Stattdessen ist eine zusätzliche private Altersvorsorge absolut notwendig.
Damit Sie Ihre finanzielle Lebensplanung konkret durchführen können, müssen Sie zuerst wissen mit welcher gesetzlichen Rente Sie im Alter rechnen können.
Deshalb empfehlen Ihnen unabhängige und zugelassene Rentenberater zwei entscheidende Maßnahmen, die Sie im Vorfeld feststellen müssten:

  • Lassen Sie Ihr Rentenversicherungskonto überprüfen, ob alle rentenrelevanten Zeiten enthalten sind. Man spricht dabei von einer Kontenklärung. Sie ist jederzeit möglich. Nicht enthaltene Rentenzeiten müssen belegbar sein und können jederzeit nachgemeldet werden.
  • Nach einer Kontenklärung kann eine Rentenhochrechnung durchgeführt werden. Bei dieser Berechnung können verschiedene Varianten Ihrer künftigen Lebensplanung berücksichtigt werden.

Absicherung durch eine private Altersvorsorge

Wie bereits erwähnt, wird die gesetzliche Rente nicht mehr Ihre Lebensabsicherung im Alter sein. Informieren Sie sich deshalb über die verschiedensten privaten Vorsorgemöglichkeiten. Hierfür stehen Ihnen unabhängige Versicherungsmakler und Finanzdienstleister zur Verfügung.

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Ihre gesetzlichen Rentenansprüche werden geprüft durch den gerichtlich zugelassenen Rentenberater Marcus Kleinlein

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