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Pflegereform zum 01.07.2008

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Pflegeversicherung

Inhalte der Pflegereform

Die gesetzliche Pflegeversicherung soll zum 01. Juli 2008 neu reformiert werden. Zuerst wird der Beitrag um 0,25 % erhöht. Siehe Artikel Pflegeversicherungsbeitrag ab 01.07.2008.

Die Leistungen werden dann bis 2012 schrittweise angehoben.
Die drei Regierungsparteilen haben sich nach einem wochenlangen Streit abschließend auf die wesentlichen Punkte geeinigt. U.a. sollen bundesweit ca. 4000 Pflegestützpunkte zur gezielten Pflege und Betreuung installiert werden. Eine Verpflichtung ist aber nicht vorgeschrieben, so dass die Bundesländer selbst über die Installation entscheiden können.
Das Gesetz wird am 13.03.2008 im Bundestag beraten. Nach der Zustimmung des Bundesrates wird es dann zum 01.07.2008 in Kraft treten.

Weitere Punkte der Pflegereform

Die Pflegeleistungen werden schrittweise bis zum Jahr 2012 erhöht. Außerdem werden Demenzkranke besser berücksichtigt und das Grundprinzip ambulant vor stationär soll auch weiterhin und gezielter in den Vordergrund treten.

Erhöhung Beitragssatz

Zum 01.07.2008 wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,25 % erhöht. Der Beitragssatz beträgt dann 1,95 % und bei Kinderlosen 2,2 %. Siehe Artikel Pflegeversicherungsbeitrag ab 01.07.2008.

Anhebung der Geldleistungen

Bis zum Jahre 2012 werden die Geldleistungen der einzelnen Pflegestufen stufenweise angehoben. Im Einzelnen bedeutet dies:
Pflegestufe I: 384 € bis 450 € (2008-2012) monatlich
Pflegestufe II: 921 € bis 1100 € (2008-2012) monatlich
Pflegestufe III: 1432 € bis 1550 € (2008-2012) monatlich
Näheres hierzu auch unter dem Artikel Pflegebedürftigkeit.

In Härtefällen werden die Leistungen bei einem stationären Heimaufenthalt auf maximal 1918 € erhöht.
Ab 2015 werden die Geldleistungen an die allgemeine Preisentwicklung angepasst. Dies erfolgt dann in drei Jahresschritten

Altersverwirrte Menschen

Personen die an Demenz erkrankt sind werden finanziell besser gestellt. Sie erhalten demnach Leistungen zwischen 460 € und 2400 € auch dann, wenn keine Pflegestufe festgestellt wurde

Pflegestützpunkte

Wie oben bereits erwähnt, sollen bundesweit ca. 4000 Pflegestützpunkte für Pflegebedürftige und Angehörige geschaffen werden. Ziel ist eine verbesserte Beratung und Unterstützung.. Die Pflegestützpunkte sollen eine sog. Lotsenfunktion übernehmen. Allerdings ist die Einrichtung eine Angelegenheit der Bundesländer und kann freiwillig installiert werden.

Freistellung für Pflegepersonen

Angehörige erhalten bis zu 10 Arbeitstage eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Organisation der weiteren Pflege des Pflegebedürftigen. Dieser Arbeitsausfall wird allerdings von den Arbeitgebern und Krankenkassen nicht getragen. Weiter erhalten beschäftigte Angehörige eine Pflegezeit von max. 6 Monaten zugesprochen.

Verstärkte Kontrollen für Heime

Nachdem in den letzten Jahren immer mehr Missstände aufgedeckt wurden, sollen die Pflegeheime einer verbesserten Qualitätskontrolle der Krankenkassen, Kommunen und Heimträger  unterliegen.

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Für Fragen zur gesetzlichen Kranken- Pflege- und Rentenversicherung steht Ihnen der zugelassene und unabhängige Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein zur Verfügung. Er unterstützt Sie auch im Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren.

 

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