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Pflegestufe 0

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Pflegeversicherung

Was versteht man unter Pflegestufe 0

 Sind die Voraussetzungen für eine Pflegestufe I aus medizinischer Sicht nicht erfüllt –siehe Artikel „Pflegebedürftigkeit“- und die betroffene Person benötigt trotzdem eine Hilfe bei der Pflege, so liegt dann die Pflegestufe 0 vor.
Personen, die insbesondere eine Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich benötigen, erhalten die Pflegestufe 0

Keine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die Pflegestufe 0 ist keine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ist trotzdem eine fachliche Betreuung erforderlich, kann hierfür ein Antrag beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Diese können sich an den anfallenden Kosten beteiligen, wenn eigene finanzielle Mittel hierfür nicht aufgebracht werden können.

Besonderheit bei Heimbewohner

Für Heimbewohner die nicht pflegebedürftig sind, übernimmt das Sozialamt die Kosten für die notwendige Unterstützung. Heimbewohner können weiterhin dort wohnen bleiben, auch wenn sie keine Pflegestufe vorweisen können und sie selbst nicht für die Heimkosten aufkommen können.

Heimkosten können steuerlich abgesetzt werden

Pflegesätze die der Heimbewohner selber zu bezahlten hat, können steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 10.05.2007 (AZ III R 39/05) festgestellt. Dabei können nur diese Pflegesätze abgesetzt werden, die das Wohn- oder Pflegeheim mit den Sozialhilfeträgern für Personen die in der Pflegestufe 0 eingestuft wurden, vertraglich vereinbart haben.

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