Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Er steht allen Arbeitnehmern zu. Unter Arbeitnehmer versteht man alle Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Personen.
Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Keinen Anspruch haben folgende Personen:

  • Selbständige
  • Beamte
  • Soldaten
  • Zivildienstleistende
  • Strafgefangene
  • behinderte Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen oder Blindenwerkstätten
  • Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe

 Beschäftigung kann nicht ausgeübt werden

Ist ein Arbeitnehmer durch Krankheit arbeitsunfähig und kann er aus diesem Grund seiner Arbeit nicht nachgehen, dann besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die tatsächlich aufgenommene Arbeit des Arbeitnehmers ist hierfür nicht erforderlich.

Wartezeit und Krankengeld

Im Krankheitsfall entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung frühestens nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses beim gleichen Arbeitgeber. Die Arbeitsunfähigkeit muss nach Abschluss des Arbeitsvertrages eingetreten sein. Die vier Wochen frist (=28 Tage) wird vom vereinbarten Arbeitsbeginn an berechnet.

Beispiel:
Erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung beim Arbeitgeber: 01.03.2008
Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers ab 05.03.2008 bis lfd.
Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht frühestens ab dem 29.03.2008
Vorher erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse.

Mehrere aufeinander folgende Arbeitsverhältnisse

Ausnahmsweise können zwei aufeinander folgende unabhängige Arbeitsverhältnisse beim gleichen Arbeitgeber wie ein einheitliches Arbeitsverhältnis behandelt werden, wenn ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen diesen Arbeitsverhältnissen besteht. Dies ist nach allgemeiner Rechtsprechung dann der Fall, wenn es sich um kurze Unterbrechungen von drei Wochen handelt und ein Wiedereinstellungsanspruch besteht (z.B. Abmeldung wegen schlechter Witterung und späterer Wiedereinstellung). In diesen Fällen kommt die Wartezeit-Regelung nicht zum tragen.

Selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit

Die Krankheitsursache für den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung ist dem Grunde nach sekundär. Allerdings gibt es einen Ausschlusstatbestand –nämlich die selbstverschuldete Krankheit-.
Die Rechtsprechung hat den Begriff selbstverschuldete Krankheit wie folgt definiert:

Ein Verschulden liegt vor, wenn ein gröblicher Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten gegeben ist und das Abwälzen dessen Folgen auf den Arbeitgeber unbillig wäre. Verschulden in diesem Sinne liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die Sorgfalt verletzt hat, die ein verständiger Mensch normalerweise im eigenen Interesse anzuwenden pflegt, er sich also die zur Arbeitsunfähigkeit führende Krankheit durch leichtfertiges, gegen die guten Sitten und unverständiges Verhalten zugezogen hat“.

Beispiel:
Ein Kraftfahrer legt seinen Sicherheitsgurt nicht an und die bei einem Unfall erlittenen Verletzungen sind auf das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes zurückzuführen.

Ein betrunkener Arbeitnehmer verursacht durch seine Trunkenheit einen Verkehrsunfall und wird arbeitsunfähig.

Hat sich der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit bei der Ausübung einer sehr gefährlichen und verbotenen Nebentätigkeit zugezogen, kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ebenfalls ausgeschlossen werden. Grds. trägt der Arbeitgeber die Beweis- und Darlegungslast zum Verschulden des Arbeitnehmers.

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Bei Fragen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung steht Ihnen der unabhängige und gerichtlich zugelassene Rentenberater Marcus Kleinlein jederzeit zur Verfügung.

Weitere Artikel zum Thema

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen

Rentenberatung

Freiwilliger Wehrdienst und die Sozialversicherung

Freiwilliger Wehrdienst Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Tritt ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ein, der im Grundgesetz festgelegt...

lesen

Krebsdiagnostik im Ausland keine Leistung der Krankenkasse

Nicht im Leistungskatalog enthalten Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, sämtliche Kosten für diverse Leistungen zu übernehmen. Dies gilt auch, wenn es sich dabei um eine...

lesen

DNA Analyse für ungeborene Kinder keine Kassenleistung

Keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Die ärztliche Untersuchung ob ein ungeborenes Kind gesund oder krank ist kann nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden....

lesen

Untersuchung wegen Schwangerschaftsdiabetes übernimmt Krankenkasse

Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben bestimmte Leistungsansprüche während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Diese werden in den sog. Mutterschaftsrichtlinien...

lesen

116 117 - die neue ärztliche Notdienstnummer

Zentrale Nummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst Die kassenärztliche Vereinigung wird ab dem 16.04.2012 bundesweit eine neue zentrale Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bzw. Notdienst einführen. Außerhalb...

lesen

Rente Artikel

Auslandsrenten beitragspflichtig zur Sozialversicherung

Beitragspflicht für Auslandsrenten Am 14. April 2011 wurde vom Bundestag das „Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa“ verabschiedet. Das am 29....

lesen

Absicherung der Rente durch freiwillige Beitragszahlung

Freiwillige Rentenversicherung: Sicherung der Rente Die gesetzlichen Rentenversicherung erfasst nahezu alle Arbeitnehmer: Sie sind  pflichtversichert, die Beiträge werden automatisch eingezahlt. Wenn jemand jedoch keine Pflichtversicherung...

lesen

Handwerkerpflichtversicherung soll abgeschafft werden

Keine verpflichtende Mitgliedschaft Die Rentenreformpläne des Bundesarbeitsministeriums sehen vor, dass die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbständige Handwerker künftig wegfallen soll.Selbständige, die in die...

lesen

Rentenkürzung bei Scheidung vermeiden

Das Prinzip des Versorgungsausgleiches Die  volle Rente trotz Scheidung?Die gibt es im Allgemeinen nicht, aber in Ausnahmefällen können Ausgleichsverpflichtete eine Kürzung ihrer Rente vermeiden.Bei Scheidung...

lesen

Abfindungszahlung bei der Hinterbliebenenrente

Abfindungszahlung bei Wiederverehelichung des Hinterbliebenenrentners Im Todesfall des Versicherten erhalten dessen hinterbliebene Partner, nämlich Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, eine Witwen- oder Witwerrente. Das Hinterbliebenenrecht in...

lesen

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Twitter

Tweets

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.