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Arbeitslose erhalten länger Arbeitslosengeld

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

Ältere Arbeitslose erhalten verlängertes Arbeitslosengeld

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben den Gesetzesentwurf über die Verlängerung des Arbeitslosengeldanspruchs für ältere Arbeitslose am 23.01.2008 zugestimmt. Die Zustimmung des Bundestags vorausgesetzt wird die Neuregelung rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft treten.

Verlängerung Arbeitslosengeld

 

Die Verlängerung des Arbeitslosengeldes ist nach Alter gestaffelt. Danach erhalten:

  • Arbeitslose von 50 bis 54 Jahre Arbeitslosengeld für die Dauer von max. 15 Monate. Hierfür ist eine Vorversicherungszeit (geleistete Sozialversicherungsbeiträge) von 30 Monaten erforderlich.
  • Arbeitslose ab 55 Jahre erhalten Arbeitslosengeld für die Dauer von max. 18 Monate. Hierfür ist eine Vorversicherungszeit von 36 Monaten erforderlich. 
  • Arbeitslose ab 58 Jahre erhalten Arbeitslosengeld für max. 24 Monate mit einer erforderlichen Vorversicherungszeit von 48 Monaten.

Rentner können wieder Arbeitslosengeld beziehen

Für frühere Arbeitslose, bei denen aufgrund der aktuellen Gesetzeslage der Anspruch auf Arbeitslosengeld mit dem 31.12.2007 erschöpft war und ab dem 01.01.2008 eine Altersrente beziehen, können rückwirkend vom Rentenbezug in den Arbeitslosengeldbezug wechseln.
Nach Ablauf des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wird die Rente wieder gezahlt. Nach dem Gesetzesentwurf ist ein neuer Rentenantrag nicht erforderlich.

Wechsel steigert die Rente

Mit dieser Wechselmöglichkeit wird der Rentenbeginn verzögert. D.h. durch die verlängerte Zahlung des Arbeitslosengeldes steigert sich automatisch die Höhe der Rente. Der Bezug von Arbeitslosengeld ist eine Beitragszeit die sich rentensteigernd auswirkt.

Beratung durch Rentenberater

Unabhängige und zugelassene Rentenberater stehen Ihnen für Fragen zur Rentenberechnung und Überprüfung Ihres Rentenbescheides jederzeit zur Verfügung. Der Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein berät Sie in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

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