Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Krankengeld nach Ablauf von Arbeitslosengeld

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

 

Bundessozialgericht bestätigt Krankengeldanspruch

In einem Urteil vom 02.11.2007 AZ: B 1 KR 12/07 R bestätigte das Bundessozialgericht (BSG) einen Anspruch auf Krankengeld auch nach Erschöpfung des Leistungsanspruchs auf Arbeitslosengeld. Bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit über das Ende des Arbeitslosengeldbezugs hinaus, muss künftig die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld an die Versicherten bezahlen.

Zum Sachverhalt

Der Kläger war als Bezieher von Arbeitslosengeld seit 1999 bei der beklagten Krankenkasse versichert. Am 14.02.2000 wurde durch den behandelnden Arzt Arbeitsunfähigkeit bis voraussichtlich 19.06.2000 festgestellt. Bis zur Erschöpfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld am 28.02.2000, zahlte die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld weiter. Im Anschluss daran lehnte die Agentur für Arbeit die weitere Zahlung eines Anschluss-Arbeitslosengeldes aus dem Grund ab, weil der Kläger sich wegen seiner Erkrankung nicht dem Arbeitsmarkt arbeitsbereit zur Verfügung stellen konnte.
Gleichzeitig lehnte die Krankenkasse einen Anspruch auf Krankengeld nach dem 28.02.2000 ab, weil der Kläger ab 29.02.2000 keinen Einkommensausfall hat und somit das Krankengeld keine Entgeltersatzleistungsfunktion auslösen konnte.

Krankengeldanspruch auch nach Ablauf des Arbeitslosengeldes

Der Senat des Bundessozialgerichts hat die Revision der Krankenkasse eindeutig zurückgewiesen und dem Kläger einen Krankengeldanspruch nach Ablauf des Arbeitslosengeldes zugesprochen. Die Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld richtet sich immer nach einem Versicherungsverhältnis, das einen solchen Anspruch einräumt. In diesem Fall war der Versicherte zum Zeitpunkt seiner Arbeitsunfähigkeit durch den Bezug von Arbeitslosengeld mit Anspruch auf Krankengeld versichert. Wird diese Versicherung, in diesem Fall durch Leistungsablauf, beendet und besteht die Arbeitsunfähigkeit fort, hat der Versicherte einen Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse.
Eine Ablehnung ist in diesen Fällen unzulässig.

Überprüfung Ablehnungsbescheid

Oftmals lehnen die Krankenkassen in dieser Fallkonstellation die Krankengeldzahlung pauschal ab. Lassen Sie in diesen Fällen den Ablehnungsbescheid auf seine Richtigkeit hin überprüfen. Hierfür stehen Ihnen kompetente Spezialisten beratend zur Seite. Der Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein ist ein Experte für den Bereich „Krankengeld“. Er berät und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Krankengeldansprüche.

Weitere Artikel zum Thema

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Tweets

Twitter

Rentenberatung

Geplante Pflegereform 2013

Änderungen ab 2013 Schon im November 2011 wurde der Beschluss gefasst, den Beitragssatz für die Soziale Pflegeversicherung ab dem Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte anzuheben....

lesen

Beitragsberechnung 2012 für Midijobs

Geänderter Berechnungsfaktor Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden die Beiträge zu einzelnen Zweigen der Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) grundsätzlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern jeweils zu...

lesen

Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV

Die Befreiung von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung Nach  einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts kann die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV vorzeitig enden.Bei...

lesen

Versicherungsfreiheit für Höherverdienende

Höher verdienende Arbeitnehmer Arbeitnehmer mit höherem Einkommen sind von der Krankenversicherung befreit, wenn deren regelmäßiges Jahresentgelt (JAE) die JAE-Grenze  überschreitet. Dann sind diese Arbeitnehmer auch...

lesen

Berechnung der Beiträge bei Mehrfachbeschäftigung

Besonderheiten ab 01.01.2012 Treffen mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, deren beitragspflichtige Einnahmen zusammen die maßgeblichen BBG (Beitragsbemessungsgrenzen) überschreiten, müssen die Arbeitsentgelte für die Berechnung der Beiträge in...

lesen

Rente Artikel

Aufwandsentschädigung für Ehrenamt ist kein Hinzuverdienst

Rente wird (vorerst) nicht gekürzt Wird eine Rente noch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt, ist ein Nebenverdienst auf die Rente grundsätzlich anzurechnen.Dies gilt dann,...

lesen

Freiwilliger Wehr- und Zivildienst und Rente

Auswirkungen auf die Rente Bereits seit dem 01.07.2011 haben Männer und Frauen die Möglichkeit einen freiwilligen Wehrdienst abzuleisten. Wichtig ist zu wissen, dass der Grundwehrdienst...

lesen

Hinzuverdienstgrenzen 2012 bei Erwerbsminderungsrenten

EM-Renten und Hinzuverdienst Eine wesentliche Voraussetzung für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente (hierzu gehört die teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente) ist, dass die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden....

lesen

Hinzuverdienstgrenzen 2012 bei BU- und EU-Rentner

News image

Hinzuverdienstgrenzen 2012 Bezieht ein Versicherter eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit müssen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente entsprechend gekürzt...

lesen

Rentenbeitrag sinkt 2012 auf 19,6 %

News image

Die Bundesregierung hat die Senkung des Rentenversicherungsbeitrags zum 01.01.2012 beschlossen. Entgegen früherer Mitteilungen und Expertenprognosen (s. Artikel Kräftige Rentenerhöhung und Beitragssatzsenkung in 2012) wird der...

lesen

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen