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Krankenkassen erhöhen massiv die Beiträge

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

Deutliche Beitragssatzerhöhung bis zum 01.01.2009

Was mit Einführung der letzten Gesundheitsreform von vielen Experten befürchtet wurde tritt jetzt ein. Nach einer Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft werden viele der knapp 220 gesetzlichen Krankenkassen ihre Beitragssätze bis zum 01.01.2009 erhöhen.
Grund hierfür ist ein massiver Anstieg der Leistungsausgaben und der neu zum 01.01.2009 geschaffene Gesundheitsfonds.

Einführung Gesundheitsfonds

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds verlangt der Gesetzgeber einen einheitlichen Beitragssatz, der dann bei allen Krankenkassen gleich ist. Alle Beitragseinnahmen werden dann in den Gesundheitsfonds der Krankenkassen eingezahlt. Aus diesem Fonds werden dann nach einem speziellen Verteilerschlüssel die Ausgaben jeder einzelnen Krankenkasse finanziert. Kann eine Krankenkasse aus den ausgeschütteten Geldern ihre Ausgaben nicht decken, muss Sie für Ihre Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben.
Ist das der Fall, droht einigen Krankenkassen ein gewaltiger Mitgliederverlust. Diesen Schaden möchte jede Krankenkasse von sich abwenden. Aus diesem Grund werden einige Krankenkassen noch ihre Beiträge im Jahre 2008 erhöhen um sich noch ein finanzielles Polster zu schaffen.

Einheitlicher Beitragssatz bei 15,5 %

Die Experten gehen davon aus, dass der Beitragssatz ab dem 01.01.2009 auf 15,5 % steigen wird. Momentan beträgt der durchschnittliche Beitragssatz 14,8 %. Für mehrere Millionen von Versicherten bedeutet dies ein gewaltige Beitragserhöhung und eine finanzielle Mehrbelastung.
Wenn man bedenkt, dass es Krankenkassen gibt, die einen Beitragssatz von 12,7 % erheben, bedeutet das für diese Mitglieder eine Mehrbelastung von bis zu 60 € im Monat

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Ihre Krankenkassenbetriebswirte Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert beraten Sie in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Sie stehen Ihnen auch im Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren zur Verfügung.

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