Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Altersrente für langjährig Versicherte

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Allgemeines

Die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine Rentenart die es ermöglicht, bereits vor der gesetzlich vorgeschriebenen Regelaltersgrenze in Rente gehen zu können. Mit in Kraft treten der neuen Rentenreform ab 01.01.2008 wird die Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67 Lebensjahr erhöht. Diese Erhöhung hat auch Konsequenzen für eine frühere Inanspruchnahme einer Altersrente für langjährig Versicherte. Hierzu erhalten Sie nachfolgend weitere Informationen.

Anspruchsvoraussetzungen

 

Diese Altersrente können Versicherte beanspruchen, die eine Wartezeit (Vorversicherungszeit) von 35 Jahren erfüllt haben. Auf die Wartezeit werden z.B. Beitragszeiten aus einer Beschäftigung, Wehr- und Zivildienstzeiten, Zeiten eines Mini-Jobs oder auch Zeiten während eines Bezugs von Krankengeld angerechnet.

Welche Altersgrenzen sind zu beachten

Mit dem Geburtsjahrgang 1949 wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte von heute 65 schrittweise auf das 67 Lebensjahr angehoben.
Allerdings kann diese Rente, bis bisher, auch frühestens mit dem 63. Lebensjahr und einem Rentenabschlag von 14 Prozent  in Anspruch genommen werden.

Das nachfolgende Schaubild zeigt Ihnen die Anhebung der Altersgrenzen (ohne Ausnahmen):

 

Geburtsjahr/Monat

 

Abschlagsfrei ab Alter

Jahr/Monat

Januar 1949

65 + 1

Februar 1949

65 + 2

März bis Dezember 1949

65 + 3

1950

65 + 4

1951

65 + 5

1952

65 + 6

1953

65 + 7

1954

65 + 8

1955

65 + 9

1956

65 + 10

1957

65 + 11

1958

66 + 0

1959

66 + 2

1960

66 + 4

1961

66 + 6

1962

66 + 8

1963

66 + 10

1964

67 + 0

 

Erste Besonderheit

Für Versicherte, die vor dem 01.01.1955 geboren sind und vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der § 2 und 3 Absatz 1 Nummer 1 des Altersteilzeitgesetzes verbindlich vereinbart oder die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, wird die Altersgrenze von 65 Jahren nicht angehoben. D.h. dieser Personenkreis kann die Rente mit dem 65. Lebensjahr  in Anspruch genommen werden.

Zweite Besonderheit für Personen die nach dem 31.12.1947 geboren sind

Eine weitere Besonderheit gibt es für Personen, die nach dem 31.12.1947 geboren sind. Hier wird die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente stufenweise auf das 62. Lebensjahr abgesenkt. Folgende Voraussetzungen müssen aber vorliegen:

  • geboren vor dem 01.01.1955 und
  • vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes vereinbart wurde oder
  • Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

Das nachfolgende Schaubild zeigt Ihnen, wie sich die Absenkung auswirkt:

 

Geburtsjahr/Monat

Vorzeitige Inanspruchnahme möglich ab Alter (Jahr/Monat)

Januar bis Februar 1948

62 + 11 Abschlag 7,5 %

März bis April 1948

62 + 10 Abschlag 7,8 %

Mai bis Juni 1948

62 + 09 Abschlag 8,1 %

Juli bis August 1948

62 + 08 Abschlag 8,4 %

September bis Oktober 1948

62 + 07 Abschlag 8,7 %

November bis Dezember 1948

62 + 06 Abschlag 9,0 %

Januar bis Februar 1949

62 + 05 Abschlag 9,3 %

März bis April 1949

62 + 04 Abschlag 9,6 %

Mai bis Juni 1949

62 + 03 Abschlag 9,9 %

Juli bis August 1949

62 + 02 Abschlag 10,2 %

September bis Oktober 1949

62 + 01 Abschlag 10,5 %

November bis Dezember 1949

62         Abschlag 10,8 %

1950 bis 1954

62         Abschlag 10,8 %

 

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Haben Sie Fragen zu diesem komplexen Thema. Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein berät Sie in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Er unterstützt Sie auch im Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren.

Weitere Artikel zum Thema

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Tweets

Twitter

Rentenberatung

Geplante Pflegereform 2013

Änderungen ab 2013 Schon im November 2011 wurde der Beschluss gefasst, den Beitragssatz für die Soziale Pflegeversicherung ab dem Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte anzuheben....

lesen

Beitragsberechnung 2012 für Midijobs

Geänderter Berechnungsfaktor Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden die Beiträge zu einzelnen Zweigen der Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) grundsätzlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern jeweils zu...

lesen

Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV

Die Befreiung von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung Nach  einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts kann die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV vorzeitig enden.Bei...

lesen

Versicherungsfreiheit für Höherverdienende

Höher verdienende Arbeitnehmer Arbeitnehmer mit höherem Einkommen sind von der Krankenversicherung befreit, wenn deren regelmäßiges Jahresentgelt (JAE) die JAE-Grenze  überschreitet. Dann sind diese Arbeitnehmer auch...

lesen

Berechnung der Beiträge bei Mehrfachbeschäftigung

Besonderheiten ab 01.01.2012 Treffen mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, deren beitragspflichtige Einnahmen zusammen die maßgeblichen BBG (Beitragsbemessungsgrenzen) überschreiten, müssen die Arbeitsentgelte für die Berechnung der Beiträge in...

lesen

Rente Artikel

Aufwandsentschädigung für Ehrenamt ist kein Hinzuverdienst

Rente wird (vorerst) nicht gekürzt Wird eine Rente noch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt, ist ein Nebenverdienst auf die Rente grundsätzlich anzurechnen.Dies gilt dann,...

lesen

Freiwilliger Wehr- und Zivildienst und Rente

Auswirkungen auf die Rente Bereits seit dem 01.07.2011 haben Männer und Frauen die Möglichkeit einen freiwilligen Wehrdienst abzuleisten. Wichtig ist zu wissen, dass der Grundwehrdienst...

lesen

Hinzuverdienstgrenzen 2012 bei Erwerbsminderungsrenten

EM-Renten und Hinzuverdienst Eine wesentliche Voraussetzung für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente (hierzu gehört die teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente) ist, dass die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden....

lesen

Hinzuverdienstgrenzen 2012 bei BU- und EU-Rentner

News image

Hinzuverdienstgrenzen 2012 Bezieht ein Versicherter eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit müssen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente entsprechend gekürzt...

lesen

Rentenbeitrag sinkt 2012 auf 19,6 %

News image

Die Bundesregierung hat die Senkung des Rentenversicherungsbeitrags zum 01.01.2012 beschlossen. Entgegen früherer Mitteilungen und Expertenprognosen (s. Artikel Kräftige Rentenerhöhung und Beitragssatzsenkung in 2012) wird der...

lesen

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen