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Altersrente für langjährig Versicherte

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Allgemeines

Die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine Rentenart die es ermöglicht, bereits vor der gesetzlich vorgeschriebenen Regelaltersgrenze in Rente gehen zu können. Mit in Kraft treten der neuen Rentenreform ab 01.01.2008 wird die Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67 Lebensjahr erhöht. Diese Erhöhung hat auch Konsequenzen für eine frühere Inanspruchnahme einer Altersrente für langjährig Versicherte. Hierzu erhalten Sie nachfolgend weitere Informationen.

Anspruchsvoraussetzungen

 

Diese Altersrente können Versicherte beanspruchen, die eine Wartezeit (Vorversicherungszeit) von 35 Jahren erfüllt haben. Auf die Wartezeit werden z.B. Beitragszeiten aus einer Beschäftigung, Wehr- und Zivildienstzeiten, Zeiten eines Mini-Jobs oder auch Zeiten während eines Bezugs von Krankengeld angerechnet.

Welche Altersgrenzen sind zu beachten

Mit dem Geburtsjahrgang 1949 wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte von heute 65 schrittweise auf das 67 Lebensjahr angehoben.
Allerdings kann diese Rente, bis bisher, auch frühestens mit dem 63. Lebensjahr und einem Rentenabschlag von 14 Prozent  in Anspruch genommen werden.

Das nachfolgende Schaubild zeigt Ihnen die Anhebung der Altersgrenzen (ohne Ausnahmen):

 

Geburtsjahr/Monat

 

Abschlagsfrei ab Alter

Jahr/Monat

Januar 1949

65 + 1

Februar 1949

65 + 2

März bis Dezember 1949

65 + 3

1950

65 + 4

1951

65 + 5

1952

65 + 6

1953

65 + 7

1954

65 + 8

1955

65 + 9

1956

65 + 10

1957

65 + 11

1958

66 + 0

1959

66 + 2

1960

66 + 4

1961

66 + 6

1962

66 + 8

1963

66 + 10

1964

67 + 0

 

Erste Besonderheit

Für Versicherte, die vor dem 01.01.1955 geboren sind und vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der § 2 und 3 Absatz 1 Nummer 1 des Altersteilzeitgesetzes verbindlich vereinbart oder die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, wird die Altersgrenze von 65 Jahren nicht angehoben. D.h. dieser Personenkreis kann die Rente mit dem 65. Lebensjahr  in Anspruch genommen werden.

Zweite Besonderheit für Personen die nach dem 31.12.1947 geboren sind

Eine weitere Besonderheit gibt es für Personen, die nach dem 31.12.1947 geboren sind. Hier wird die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente stufenweise auf das 62. Lebensjahr abgesenkt. Folgende Voraussetzungen müssen aber vorliegen:

  • geboren vor dem 01.01.1955 und
  • vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes vereinbart wurde oder
  • Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

Das nachfolgende Schaubild zeigt Ihnen, wie sich die Absenkung auswirkt:

 

Geburtsjahr/Monat

Vorzeitige Inanspruchnahme möglich ab Alter (Jahr/Monat)

Januar bis Februar 1948

62 + 11 Abschlag 7,5 %

März bis April 1948

62 + 10 Abschlag 7,8 %

Mai bis Juni 1948

62 + 09 Abschlag 8,1 %

Juli bis August 1948

62 + 08 Abschlag 8,4 %

September bis Oktober 1948

62 + 07 Abschlag 8,7 %

November bis Dezember 1948

62 + 06 Abschlag 9,0 %

Januar bis Februar 1949

62 + 05 Abschlag 9,3 %

März bis April 1949

62 + 04 Abschlag 9,6 %

Mai bis Juni 1949

62 + 03 Abschlag 9,9 %

Juli bis August 1949

62 + 02 Abschlag 10,2 %

September bis Oktober 1949

62 + 01 Abschlag 10,5 %

November bis Dezember 1949

62         Abschlag 10,8 %

1950 bis 1954

62         Abschlag 10,8 %

 

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