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Allgemeines

Die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine Rentenart die es ermöglicht, bereits vor der gesetzlich vorgeschriebenen Regelaltersgrenze in Rente gehen zu können. Mit in Kraft treten der neuen Rentenreform ab 01.01.2008 wird die Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67 Lebensjahr erhöht. Diese Erhöhung hat auch Konsequenzen für eine frühere Inanspruchnahme einer Altersrente für langjährig Versicherte. Hierzu erhalten Sie nachfolgend weitere Informationen.

Anspruchsvoraussetzungen

 

Diese Altersrente können Versicherte beanspruchen, die eine Wartezeit (Vorversicherungszeit) von 35 Jahren erfüllt haben. Auf die Wartezeit werden z.B. Beitragszeiten aus einer Beschäftigung, Wehr- und Zivildienstzeiten, Zeiten eines Mini-Jobs oder auch Zeiten während eines Bezugs von Krankengeld angerechnet.

Welche Altersgrenzen sind zu beachten

Mit dem Geburtsjahrgang 1949 wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte von heute 65 schrittweise auf das 67 Lebensjahr angehoben.
Allerdings kann diese Rente, bis bisher, auch frühestens mit dem 63. Lebensjahr und einem Rentenabschlag von 14 Prozent  in Anspruch genommen werden.

Das nachfolgende Schaubild zeigt Ihnen die Anhebung der Altersgrenzen (ohne Ausnahmen):

Geburtsjahr/-monat

Abschlagsfrei ab Alter

Jahr/Monat

Januar 1949 65+1
Februar 1949 65+2
März bis Dezember 1949 65+3
1950 65+4
1951 65+5
1952 65+6
1953 65+7
1954 65+8
1955 65+9
1956 65+10
1957 65+11
1958 66+0
1959 66+2
1960 66+4
1961 66+6
1962 66+8
1963 66+10
1964 67+0

Erste Besonderheit

Für Versicherte, die vor dem 01.01.1955 geboren sind und vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der § 2 und 3 Absatz 1 Nummer 1 des Altersteilzeitgesetzes verbindlich vereinbart oder die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, wird die Altersgrenze von 65 Jahren nicht angehoben. D.h. dieser Personenkreis kann die Rente mit dem 65. Lebensjahr  in Anspruch genommen werden.

Zweite Besonderheit für Personen die nach dem 31.12.1947 geboren sind

Eine weitere Besonderheit gibt es für Personen, die nach dem 31.12.1947 geboren sind. Hier wird die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente stufenweise auf das 62. Lebensjahr abgesenkt. Folgende Voraussetzungen müssen aber vorliegen:

  • geboren vor dem 01.01.1955 und
  • vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes vereinbart wurde oder
  • Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

Das nachfolgende Schaubild zeigt Ihnen, wie sich die Absenkung auswirkt:

Geburtsjahr/-monat

Vorzeitige Inanspruchnahme möglich ab Alter

(Jahr/Monat)

Januar bis Februar 1948 62 + 11 Abschlag 7,5 %
März bis April 1948 62 + 10 Abschlag 7,8 %
Mai bis Juni 1948 62 + 09 Abschlag 8,1 %
Juli bis August 1948 62 + 08 Abschlag 8,4 %
September bis Oktober 1948 62 + 07 Abschlag 8,7 %
November bis Dezember 1948 62 + 06 Abschlag 9,0 %
Januar bis Februar 1949 62 + 05 Abschlag 9,3 %
März bis April 1949 62 + 04 Abschlag 9,6 %
Mai bis Juni 1949 62 + 03 Abschlag 9,9 %
Juli bis August 1949 62 + 02 Abschlag 10,2 %
September bis Oktober 1949 62 + 01 Abschlag 10,5 %
November bis Dezember 1949 62        Abschlag 10,8 %
1950 bis 1954 62        Abschlag 10,8 %

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