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Kontenklärung Rentenzeiten

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

früherer DDR Bürger

Bei mehr als 1,3 Millionen Bundesbürger der ehemaligen DDR ist das Rentenversicherungskonto der gesetzlichen Rentenversicherung nicht bzw. noch nicht ganz vollständig geklärt.

Ursprünglich hätte die Aufbewahrungsfrist von früheren DDR-Unterlagen über Beschäftigungszeiten, Löhne zum 31.12.2006 enden sollen. Eine Kontenklärung dieser Rentenzeiten wäre dann fast unmöglich bzw. sehr schwierig gewesen.

Verlängerung der Aufbewahrungsfrist

Wenn alle früheren DDR-Unterlagen zum 31.12.2006 vernichtet worden wären, hätte dies erhebliche Einbußen bei der späteren Rente bedeutet. Aus diesem Grund wurde die Aufbewahrungsfrist vom Gesetzgeber bis zum 31.12.2011 verlängert. Die Fraktion DIE LINKE stellte mittlerweile einen Antrag die Frist bis zum 31.12.2006 zu verlängern.

Ihr Rentenberater empfiehlt deshalb alle ehemaligen DDR-Bürger, falls noch nicht geschehen eine Kontenklärung durchführen zu lassen.

Ausgleich finanzieller Nachteile

Können Sie keinen tatsächlichen Nachweis über Beschäftigungszeiten, Löhne in der ehemaligen DDR erbringen (z.B. fehlender Sozialversicherungsausweis), haben Sie nur noch die Möglichkeit der Glaubhaftmachung. Bei der Glaubhaftmachung hätten Sie den Nachteil, dass Ihnen nur ein Teil (5/6 des Durchschnittsverdienstes aller im Beitrittsgebiet Beschäftigte) als Pflichtbeitrag anerkannt wird. Eine spätere Minderung der Rentenhöhe hätte dies zur Folge.

Unterstützung bei der Kontenklärung

Ist Ihr Rentenversicherungskonto lückenhaft, weil DDR-Zeiten nicht eingetragen sind, ist unbedingt zum Ausgleich finanzieller Nachteile eine Kontenklärung durchzuführen. Hierfür steht Ihnen Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein gerne zur Verfügung. Ein persönlicher Termin ist hierfür nicht notwendig. Sie können ihre Unterlagen per Mail, Fax oder Post zur Verfügung stellen. Setzen Sie sich mit Ihrem Rentenberater in Verbindung. Rentenberater sind unabhängige Berater die sich für die Belange Ihrer Kunden einsetzen, ggf. auch im Widerspruchs- oder Klageverfahren.

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