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Krankengeld

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

von der Krankenkasse

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank, erhält er zunächst von seinem Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

Das Krankengel beträgt grundsätzlich 70% des zuletzt erzielten Brutto-Arbeitsentgelts, höchstens jedoch 90% des Netto-Arbeitsentgelts. Gezahlte Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) werden bei der Berechnung mit berücksichtigt.. Vom errechneten Krankengeld werden grds. noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.

Auch ein Arbeitsloser (Bezug von Arbeitslosengeld I) hat Anspruch auf Krankengeld. Hier zahlt die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld für die Dauer von sechs Wochen fort, danach gewährt die Krankenkasse Krankengeld. Das Krankengeld wird in der gleichen Höhe wie das Arbeitslosengeld gezahlt.
Achtung: Bezieher von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Krankengeld

Dauer des Krankengeldes

Ein Anspruch besteht wegen derselben Krankheit nur für die Dauer von höchstens 78 Wochen bzw. 546 Tage innerhalb von je 3 Jahren. Dabei ist zu beachten, dass z.B. Zeiten der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mit angerechnet werden.

Was passiert bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit?

Bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit muss nach verschiedenen Wegen gesucht werden, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Dazu gehören z.B. folgende Möglichkeiten:

  • Durchführung einer Rehabilitations-Maßnahme
  • Stufenweise Wiedereingliederung in den letzten Beruf/Tätigkeit

Kann die Arbeitsunfähigkeit nicht wieder hergestellt werden bzw. ist die Erwerbsfähigkeit so gemindert, dass die Aufnahme einer Tätigkeit nicht mehr möglich ist wird im Einzelfall eine Rente gewährt.
Folgende Rentenarten kommen dabei in Betracht:

  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
  • Rente wegen voller Erwerbsminderung

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Zur Sicherung des Lebensunterhalts im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit sind die Bereiche „Krankengeld“ und auch „Erwerbsminderungsrente“ zu einem sehr wichtigen „Lebensbaustein“ geworden. Hierzu ist eine kompetente Beratung unerlässlich. Ihr Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein steht Ihnen in allen Fragen rund um das Thema Krankengeld und Durchsetzung von Rentenansprüchen jederzeit zur Verfügung.


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