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Ausbildungszeiten - Seite 2

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Ausbildungszeiten
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Ausbildungszeiten vor dem 17. Lebensjahr

Für die Rente zählten früher noch Ausbildungszeiten vor dem 17. Lebensjahr. Mit den letzten Rentenreformgesetzen wurde diese Regelung abgeschafft. Es werden somit nur noch Zeiten nach dem 17. Lebensjahr angerechnet.

Ausbildung

Wertung für die Rente

Auswirkung auf die Rentenhöhe?

Hauptschule

Keine Anrechnungszeit vor dem 17. Geburtstag

Keine Auswirkung

Realschule

Keine Anrechnungszeit vor dem 17. Geburtstag

Keine Auswirkung

Gymnasium

Keine Anrechnungszeit vor dem 17. Geburtstag

Keine Auswirkung

 

Ausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr

Jede Schul- oder Hochschulausbildung wird von der Rentenversicherung einzeln überprüft. Dabei geht es darum, ob die Zeiten der Rente überhaupt anerkannt werden und ob sich diese Zeiten rentensteigernd auswirken.

Ausbildung

Wertung für die Rente

Auswirkung auf die Rentenhöhe?

Gymnasium

Berücksichtigung als Anrechnungszeit für max. 8 Jahre unter Anrechnung vorangegangener Schulzeiten

Keine Auswirkung

Fachoberschule

 

Berücksichtigung als Anrechnungszeit für max. 8 Jahre unter Anrechnung vorangegangener Schulzeiten.

Keine Auswirkung

Berufliche Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen

Berücksichtigung als Anrechnungszeit. Es sei denn, die Ausbildung wird vor dem 17. Lebensjahr begonnen

Anerkennung für drei Jahre

Berufsvorbereitungsjahr

 

Berücksichtigung als Anrechnungszeit, wenn die Zeiten nach dem 17. Lebensjahr beginnen

Anerkennung für max. drei Jahre

Überbetriebliche Bildungsstätten (ähnlich wie Berufsschule)

Berücksichtigung als Anrechnungszeit.

Anerkennung für die gesamte Zeit.

Berufsgrundbildungsjahr

 

Berücksichtigung als Anrechnungszeit nach dem 17. Lebensjahr

Anerkennung für max. drei Jahre.

Berufsschule

 

Berücksichtigung als Anrechnungszeit, da berufliche Ausbildung

Anerkennung auch dann, wenn es evtl. eine zweite Ausbildung ist.

Berufsfachschule

 

Berücksichtigung als Anrechnungszeit, wenn die Schule nach dem 17. Lebensjahr besucht wird

Anerkennung für max. drei Jahre

Höhere Berufsfachschule

 

Berücksichtigung als Anrechnungszeit, wenn die Schule nach dem 17. Lebensjahr besucht wird

Anerkennung für max. drei Jahre

Handelsschule

Berücksichtigung als Anrechnungszeit

Anerkennung für max. drei Jahre

Höhere Handelsschule

Berücksichtigung als Anrechnungszeit

Anerkennung für max. drei Jahre

Meisterschule

Berücksichtigung als Anrechnungszeit nur dann, wenn mind. 6 Monate durchgeführt wurde

Anerkennung für max. drei Jahre

Fachschule

 

Berücksichtigung als Anrechnungszeit

Anerkennung für max. drei Jahre

Fachhochschule

 

Berücksichtigung als Anrechnungszeit für max. 8 Jahre, auch ohne Abschluss

Keine Auswirkung

Hochschule/Universität

 

Berücksichtigung als Anrechnungszeit für max. 8 Jahre, auch ohne Abschluss

Keine Auswirkung



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