Ausbildungszeiten - Seite 2
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Ausbildungszeiten vor dem 17. Lebensjahr
Für die Rente zählten früher noch Ausbildungszeiten vor dem 17. Lebensjahr. Mit den letzten Rentenreformgesetzen wurde diese Regelung abgeschafft. Es werden somit nur noch Zeiten nach dem 17. Lebensjahr angerechnet.
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Ausbildung |
Wertung für die Rente |
Auswirkung auf die Rentenhöhe? |
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Hauptschule |
Keine Anrechnungszeit vor dem 17. Geburtstag |
Keine Auswirkung |
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Realschule |
Keine Anrechnungszeit vor dem 17. Geburtstag |
Keine Auswirkung |
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Gymnasium |
Keine Anrechnungszeit vor dem 17. Geburtstag |
Keine Auswirkung |
Ausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr
Jede Schul- oder Hochschulausbildung wird von der Rentenversicherung einzeln überprüft. Dabei geht es darum, ob die Zeiten der Rente überhaupt anerkannt werden und ob sich diese Zeiten rentensteigernd auswirken.
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Ausbildung |
Wertung für die Rente |
Auswirkung auf die Rentenhöhe? |
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Gymnasium |
Berücksichtigung als Anrechnungszeit für max. 8 Jahre unter Anrechnung vorangegangener Schulzeiten |
Keine Auswirkung |
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Fachoberschule
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Berücksichtigung als Anrechnungszeit für max. 8 Jahre unter Anrechnung vorangegangener Schulzeiten. |
Keine Auswirkung |
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Berufliche Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen |
Berücksichtigung als Anrechnungszeit. Es sei denn, die Ausbildung wird vor dem 17. Lebensjahr begonnen |
Anerkennung für drei Jahre |
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Berufsvorbereitungsjahr
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Berücksichtigung als Anrechnungszeit, wenn die Zeiten nach dem 17. Lebensjahr beginnen |
Anerkennung für max. drei Jahre |
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Überbetriebliche Bildungsstätten (ähnlich wie Berufsschule) |
Berücksichtigung als Anrechnungszeit. |
Anerkennung für die gesamte Zeit. |
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Berufsgrundbildungsjahr
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Berücksichtigung als Anrechnungszeit nach dem 17. Lebensjahr |
Anerkennung für max. drei Jahre. |
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Berufsschule
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Berücksichtigung als Anrechnungszeit, da berufliche Ausbildung |
Anerkennung auch dann, wenn es evtl. eine zweite Ausbildung ist. |
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Berufsfachschule
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Berücksichtigung als Anrechnungszeit, wenn die Schule nach dem 17. Lebensjahr besucht wird |
Anerkennung für max. drei Jahre |
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Höhere Berufsfachschule
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Berücksichtigung als Anrechnungszeit, wenn die Schule nach dem 17. Lebensjahr besucht wird |
Anerkennung für max. drei Jahre |
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Handelsschule |
Berücksichtigung als Anrechnungszeit |
Anerkennung für max. drei Jahre |
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Höhere Handelsschule |
Berücksichtigung als Anrechnungszeit |
Anerkennung für max. drei Jahre |
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Meisterschule |
Berücksichtigung als Anrechnungszeit nur dann, wenn mind. 6 Monate durchgeführt wurde |
Anerkennung für max. drei Jahre |
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Fachschule
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Berücksichtigung als Anrechnungszeit |
Anerkennung für max. drei Jahre |
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Fachhochschule
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Berücksichtigung als Anrechnungszeit für max. 8 Jahre, auch ohne Abschluss |
Keine Auswirkung |
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Hochschule/Universität
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Berücksichtigung als Anrechnungszeit für max. 8 Jahre, auch ohne Abschluss |
Keine Auswirkung |
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