Rentenberater? Was bzw. wer ist das?:

Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern.

Rentenberater sind: 

-gerichtlich zugelassen und geprüft

-unabhängige Verteter der Interessen ihrer Mandanten

-grds. an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden

-für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert

-an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden

-unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts 

Auch der Deutsche Bundestag hat schon am 20.06.1980 festgestellt, dass „die Rentenberater im Sozialversicherungsrecht ausgewiesene Spezialisten und im System anerkannt sind.  

Die immer komplexere Rechtsmaterie und die immer kürzeren Halbwertzeiten der Rechtsänderungen machen es immer schwieriger, die eigenen Rechte zu kennen und bei den Versicherungsträgern durchzusetzen. Da ist sachkundiger Rat vonnöten, den ein Rentenberater bietet. 

Hinzu kommt die schlechte finanzielle Lage der Sozialversicherungssysteme. Konsequentes Kostenmanagement wirken sich nachteilig auf die Leistungsgewährung und auf die Rechte der Versicherten und Leistungserbringer aus. Oftmals werden auch Anträge zu Unrecht nicht bewilligt bzw. Leistungen abgelehnt. 

Der Rentenberater hat nicht nur die Aufgabe, Versicherte in den Angelegenheiten der Rentenversicherung (z.B. Durchsetzung von Renten, Rentenanträge, Kontenklärung) zu unterstützen und zu beraten. Das Aufgabengebiet ist viel weitreichender und umfasst außerdem noch für meine Person die Beratung für die Bereiche der gesetzlichen „Krankenversicherung" (z.B. Durchsetzung von Krankengeldansprüchen) und „Pflegeversicherung" (z.B. Durchsetzung Pflegeeinstufung).

Weiter ist eine persönliche und ausführliche Beratung durch viele in Deutschland günstige Krankenkassen nicht möglich, da diese sich lediglich nur über das Internet anbieten und keine Geschäftsstellen haben. Die Erreichbarkeit und Beratungskompetenz dieser Kassen ist häufig sehr schlecht. Versicherte werden dadurch sehr mangelhaft über ihre Ansprüche informiert. 

Da das gesamte Sozialversicherungsrecht sehr umfangreich und schwierig ist, kann der Rentenberater in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung weiterhelfen und Ansprüche rechtlich und ggf. auch gerichtlich beim Sozial- oder Landessozialgericht durchsetzen. 

Für Rückfragen und Anfragen stehe ich Ihnen als Rentenberater jederzeit zur Verfügung.



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