von großer Bedeutung
Eine statistische Erhebung der Deutschen Rentenversicherung
hat ergeben, dass bei einer Scheidung ganz besonders die Frauen davon
profitieren, wenn es später um den Rentenausgleich (Versorgungsausgleich) der
geschiedenen Ehepartner geht. In Westdeutschland werden ca. 35 Prozent der Rentenansprüche
für geschiedene Frauen aus dem Versorgungsausgleich abgeleitet. Bei den
ostdeutschen Frauen sind es 18 Prozent. Im Jahr 2006 erhielten fast 500.000 „Neurentner“ einen
Versorgungsausgleich. Die überwiegende Zahl davon waren Frauen. Etwa 218 Euro Rentenanteil durchschnittlich beträgt die
Übertragung des Rentenausgleichs der Ex-Partner.